Neues Kapitel in der EU-Migrationspolitik: Ländererweiterung auf sicherer Herkunftsliste
Die Europäische Union hat bedeutende Änderungen im Bereich der Migrationspolitik angestoßen, die eine schnellere Rückführung abgelehnter Asylbewerber aus Deutschland und anderen EU-Staaten in ausgewählte nordafrikanische und asiatische Länder ermöglichen soll. So wurden Marokko, Tunesien, Ägypten, das Kosovo, Kolumbien sowie Indien und Bangladesch neu als sichere Herkunftsländer eingestuft, wie eine Einigung zwischen den EU-Staaten und dem Europäischen Parlament beschreibt.
Kandidatenländer für einen EU-Beitritt, darunter Albanien, Montenegro und möglicherweise die Türkei, könnten ebenfalls als sichere Herkunftsländer betrachtet werden. Ausnahmen sind jedoch möglich, insbesondere wenn EU-Sanktionen gegen diese Länder verhängt werden oder dort bewaffnete Konflikte ausbrechen.
Perspektivisch kann die Liste sicherer Herkunftsstaaten durch weitere Länder ergänzt werden, so das Europäische Parlament. Die Europäische Kommission wird die Situation in den bereits gelisteten Ländern kontinuierlich überwachen und im Bedarfsfall anpassen.
Sollte sich die Sicherheitslage in einem Land ändern, kann die Kommission temporär die Einstufung eines Landes als sicher aussetzen. Obwohl das Europaparlament und die Regierungen der EU-Staaten der Vereinbarung noch formal zustimmen müssen, gilt dies nach Erreichung eines Konsenses der Unterhändler als Formsache.
Die rechtliche Verbindlichkeit dieser Liste erstreckt sich auch auf Deutschland, das bereits über eine eigene Liste sicherer Herkunftsländer verfügt. Hier waren bislang lediglich der Kosovo, Albanien und Montenegro erfasst. Trotz der neuen EU-weiten Regeln bleibt eine Einzelfallprüfung weiterhin notwendig. Schutzsuchende aus diesen Staaten werden nicht automatisch abgeschoben, profitieren aber von schnelleren Asylverfahren.

