Neues Gesetz für stärkere Betriebsrenten: Mehr Anreize für Arbeitnehmer
Das Bundeskabinett hat das "Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz" verabschiedet, um die Altersvorsorge in Deutschland umfassender zu gestalten. Diese gesetzliche Initiative soll dazu beitragen, Betriebsrenten als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Vorsorgemodellen zu stärken. Im Fokus stehen steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen und die Förderung tariflich geregelter Betriebsrentenmodelle. Diese wurden bereits durch das Vorgängergesetz von 2018 ins Leben gerufen.
Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sollen von der Erhöhung der Anzahl betrieblicher Altersversorgungen profitieren. Dadurch soll die Verbreitung von Betriebsrenten auch in diesen Unternehmen gestärkt werden.
Bis Ende 2023 verfügten 18,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland über eine aktive Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung bei ihrem Arbeitgeber. Obwohl dies einen Anstieg von rund 500.000 Menschen seit 2017 darstellt, ist die Verbreitungsquote aufgrund des Beschäftigungswachstums leicht auf 52 Prozent gesunken.

