Neuer Widerrufsbutton stärkt Verbraucherrechte im Online-Handel
Der jüngste Vorstoß der Bundesregierung könnte das Online-Shopping für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich unkomplizierter gestalten. Ein Gesetzentwurf, der kürzlich vom Kabinett verabschiedet wurde, sieht vor, dass ein leicht auffindbarer Widerrufsbutton auf den Internetseiten der Anbieter installiert werden muss. Mit diesem Beschluss sollen EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt und die Konsumentenrechte in der digitalen Welt gestärkt werden.
Der geplante Button soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen Anwendung finden und mit klarer Beschriftung wie „Vertrag widerrufen“ versehen sein. Der Gesetzentwurf fordert zudem, dass diese Funktion durchgehend während der Widerrufsfrist gut sichtbar bleiben und für Nutzer jederzeit zugänglich sein muss. Ziel dieser Veränderung ist es, den Prozess des Vertragsrücktritts ebenso unkompliziert zu gestalten wie den Kauf.
Stefanie Hubig, Justiz- und Verbraucherschutzministerin und Vertreterin der SPD, betonte die Vorteile dieser Initiative: „Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“ Der neue Button mache den Rücktritt vom Vertrag in wenigen Klicks möglich und reduziere unnötige Bürokratie. Dies würde nicht nur den Schutz vor ungewollten Verträgen erhöhen, sondern auch Zeit und Nerven sparen. Ergänzend werden die Verbraucherrechte bei Finanzgeschäften über Telefon und Internet verbessert. Eine fundierte Aufklärung durch die Anbieter soll Kunden helfen, Entscheidungen auf informierter Basis zu treffen. Darüber hinaus wird Kunden die Möglichkeit eingeräumt, eine direkte persönliche Beratung zu fordern.

