Neuer Gesetzentwurf: Widerruf von Online-Käufen wird erleichtert
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Widerrufen von Online-Käufen erheblich vereinfachen soll, um die Position der Verbraucher zu stärken. Im Rahmen der Umsetzung von EU-Vorgaben wird künftig von allen Anbietern erwartet, einen leicht zugänglichen Widerrufsbutton auf ihren Webseiten anzubringen.
Dieser Widerrufsbutton soll für Waren, Dienstleistungen sowie Finanzdienstleistungen gleichermaßen gelten. Er muss klar und deutlich mit "Vertrag widerrufen" oder gleichwertigen Formulierungen gekennzeichnet sein, so der Entwurf. Die Anforderung ist, dass dieser Button während der Widerrufsfrist ständig gut sichtbar und für den Verbraucher leicht zugänglich auf der Online-Oberfläche platziert wird.
Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig von der SPD betonte, dass der Prozess des Widerrufs genauso einfach sein solle wie das Bestellen im Internet. Sie unterstrich, dass es höchste Zeit sei, eine solch unkomplizierte Lösung endlich zum Standard zu machen, was auch den Schutz vor ungewollten Verträgen verbessere und den Verbrauchern Zeit und Nerven spare.
Zusätzlich sieht der Entwurf vor, dass Anbieter von Finanzdienstleistungen ihre Produkte künftig klarer erklären müssen. Dies soll sicherstellen, dass Verbraucher informierte Entscheidungen treffen können, wenn sie Verträge über Internet oder Telefon abschließen. Kunden haben außerdem das Recht, eine direkte persönliche Kontaktaufnahme zu verlangen, um über Produkte und deren Auswirkungen ausreichend informiert zu werden.

