Neue Richtlinie: TÜV Rheinland bietet kostenlosen Quick -Check für Nachhaltigkeitsaussagen
Unternehmen müssen Vorschriften der „Empowering Consumers Directive“ einhalten / Generische Versprechen untersagt / Stichtag 27. September 2026 / TÜV Rheinland Consulting berät: consulting.tuv.com/leistungen/nachhaltigkeitsberatung/greenclaims

27. April 2026, 13:15 Uhr · Quelle: Pressebox
Neue Richtlinie: TÜV Rheinland bietet kostenlosen Quick -Check für  Nachhaltigkeitsaussagen
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EmpCo-Richtlinie: TÜV Rheinland Consulting bietet einen kostenlosen Quick-Check für Unternehmen an, der Orientierung gibt und Prüfbedarf aufzeigt. (TÜV Rheinland/Shutterstock)
TÜV Rheinland bietet einen kostenlosen Quick-Check für Nachhaltigkeitsaussagen, um Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu helfen.

Köln, 27.04.2026 (PresseBox) - Vom 27. September 2026 an müssen alle Unternehmen, die Waren, Dienstleistungen oder digitale Inhalte an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU anbieten, die neuen Vorschriften der „Empowering Consumers Directive“ (Richtlinie (EU) 2024/825) einhalten. In Deutschland wurde die „Empowering Consumers Directive“, kurz EmpCo-Richtlinie, in das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb integriert. Sie verbietet irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen („Green Claims“). Generische Umweltversprechen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „grün“ sind ohne belastbaren Nachweis untersagt, ebenso wie nicht verifizierte oder nicht staatlich anerkannte Nachhaltigkeitssiegel. Auch Marketing-Piktogramme, die offizielle Siegel imitieren, oder Fantasielabels mit undurchsichtigen Kriterien sind künftig unzulässig.

Quick-Check bietet schnelle Orientierung in drei bis fünf Minuten

„Kompensationsaussagen, die allein auf CO2-Zertifikaten basieren, sind unzulässig“, erklärt Claudia Berti, Nachhaltigkeitsberaterin bei TÜV Rheinland Consulting, einem Beratungsunternehmen von TÜV Rheinland. TÜV Rheinland Consulting bietet einen kostenlosen Quick-Check für Unternehmen an, der Orientierung gibt und Prüfbedarf aufzeigt.

Der Quick-Check dauert nur drei bis fünf Minuten. In vier Schritten werden Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen auf Belegbarkeit geprüft. Zudem wird abgefragt, ob es im Unternehmen einen Prüf- oder Freigabeprozess gibt und welche Labels oder Siegel verwendet werden.

Irreführende Green Claims vermeiden 

Die Ergebnisse des Quick-Checks zeigen, bei welchen Aussagen Prüfbedarf besteht. Ein Ampelsystem signalisiert: erhöhtes Risiko (rot), mittleres (gelb) und geringes Risiko (grün). „Der Quick-Check ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder Einzelfallprüfung“, betont Berti. Die Ergebnisse können jedoch als Grundlage für eine tiefere Analyse dienen.

Gemeinsame Entwicklung von Leitlinien und Umsetzungsplänen

Nach einer Einführung in die rechtlichen Anforderungen analysieren Fachleute den Status quo und die vorhandenen Daten. Sie prüfen die Kommunikationskanäle des Unternehmens auf Schwachstellen und Risiken. Gemeinsam werden klare Leitlinien und Umsetzungspläne für umweltbezogene Aussagen und Kommunikationsstrategien entwickelt, die den Anforderungen entsprechen. Anschließend schulen die Beraterinnen und Berater Mitarbeitende und begleiten den weiteren Prozess. Das On-Demand-Webinar von TÜV Rheinland Consulting zu den neuen Anforderungen an Claims und Siegel eignet sich für den Einstieg.

Das Gesetz gilt für alle, die an Verbraucher verkaufen – Hersteller, Händler, Dienstleister und Online-Plattformen. Auch Anbieter von Umweltsiegeln oder -labels fallen darunter. Beispiele für anerkannte Umweltkennzeichen sind der Blaue Engel, das EU-Ecolabel oder der Nordische Schwan. Die Richtlinie erkennt Umweltzeichen nach ISO 14024 Typ I an. Ein Verstoß gegen das Gesetz zieht meist zivilrechtliche Konsequenzen nach sich: Die Betroffenen können Unterlassung fordern, Maßnahmen zur Beseitigung verlangen, Auskunft einholen, Gewinne abschöpfen oder Schadensersatz beanspruchen. Eine weitere Richtlinie zum Thema Greenwashing, die Green Claims-Richtlinie, befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. 

Dienstleistungen / Green Claims / TÜV Rheinland / EU-Richtlinie / Nachhaltigkeit / Verbraucherschutz / Quick-Check
[pressebox.de] · 27.04.2026 · 13:15 Uhr
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