Neue Regelungen zur Gewerbesteuer: Bundesregierung will Steuergerechtigkeit erhöhen
Die Bundesregierung plant Maßnahmen, um die Flucht von Unternehmen in steuergünstigere Städte einzudämmen. Bei einer kürzlich in Berlin durchgeführten Sitzung entschied das Kabinett, den Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer anzuheben. Künftig sollen Gemeinden mindestens 280 Prozent anstelle der bisherigen 200 Prozent als Hebesatz ansetzen.
Die Gewerbesteuer in Deutschland weist beträchtliche Unterschiede auf, da sie vom spezifischen Hebesatz jeder Gemeinde abhängt. Daten der Industrie- und Handelskammer (DIHK) zufolge betrug der durchschnittliche Hebesatz im Vorjahr 438 Prozent. Diese Diskrepanz führt dazu, dass Unternehmen oft ihren Firmensitz verlagern, um von niedrigeren Steuern zu profitieren.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) kommentierte die geplante Reform mit dem Ziel, solche Scheinverlegungen zu verhindern und die Steuergerechtigkeit zu fördern. Dieses Vorhaben ist bereits im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD festgeschrieben. Nun liegt es am Bundestag, den nächsten Schritt in diesem Reformprozess zu unternehmen.

