Neue Perspektiven für das Infektionsschutzgesetz: Experten plädieren für umfassendere rechtliche Grundlagen
In einer jüngst stattgefundenen Anhörung der Bundestags-Kommission zur Aufarbeitung der Pandemie forderten Experten eine wesentliche Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen angesichts zukünftiger Gesundheitskrisen. Anika Klafki, Rechtswissenschaftlerin der Universität Jena, betonte die Notwendigkeit, dass das Parlament als direkt vom Volk gewählte Institution grundsätzliche Entscheidungen treffen sollte, insbesondere wenn es um weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie geht.
Klafki kritisierte das aktuelle Infektionsschutzgesetz, welches ihrer Meinung nach primär auf Einzelereignisse wie einen Masernausbruch ausgelegt sei. Sie regte an, ein spezifisches Gesetz zu entwickeln, das klare Vorgaben für den Umgang mit flächendeckenden gesundheitlichen Notlagen enthält, um Standardmaßnahmen für die Bevölkerung festzulegen.
Der Bundestag, so der Rechtswissenschaftler Oliver Lepsius von der Universität Münster, habe sich als besonders sensibles Organ erwiesen, das die Entscheidungen und Belastungen der Pandemiezeit transparent gemacht habe. Er merkte an, dass Regierungs- und Expertengremien nicht immer repräsentativ besetzt seien. Auch der Kölner Rechtswissenschaftler Stephan Rixen plädierte für eine breitere Wissensbasis, die in die Entscheidungsfindung einfließen sollte, und betonte den Stellenwert pädagogischer Überlegungen, die rückblickend mehr Beachtung finden sollten.
Die Enquete-Kommission, bestehend aus 14 Abgeordneten und ebenso vielen Experten, hat den Auftrag, bis 2027 Empfehlungen für den Umgang mit künftigen Gesundheitskrisen zu erarbeiten. Die Kommission wird am 10. November eine weitere Anhörung abhalten, die sich auf den Schutz besonders gefährdeter Gruppen und die Langzeitfolgen von Infektionen konzentrieren wird, darunter die Phänomene Long Covid und Post-Vac.

