Neue Kreditrichtlinien: Verbraucher sollen besser geschützt werden
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz plant eine Neuregelung zum Schutz von Verbrauchern bei der Überziehung des Dispokredits. Künftig soll die Kündigung eines Dispokredits durch die Bank nicht mehr sofort, sondern erst mit einer Frist von mindestens zwei Monaten möglich sein.
Vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen müssen Kreditgeber anbieten, den Betrag in zwölf monatlichen Raten zurückzuzahlen. Der Dispokredit zählt zu den teuersten Kreditarten aufgrund der hohen Zinsen.
CDU, CSU und SPD prüfen gemäß Koalitionsvertrag die Möglichkeit von Obergrenzen für Kontogebühren und Dispozinsen, jedoch bleibt das im aktuellen Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig unberücksichtigt. Eine genaue Abwägung sei nötig, um Überregulierung zu vermeiden, die den Zugang zu Dispokrediten erschweren könnte.
Die EU-Verbraucherschutzrichtlinie soll getrennt davon bis zum 20. November in nationales Recht umgesetzt werden. Zusätzlich sieht der Entwurf vor, auch unentgeltliche Kredite und Darlehen unter 200 Euro sowie 'Buy-now-pay-later'-Modelle mit klaren Informationen zu versehen.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung soll ohne sensible Daten, wie Informationen aus sozialen Netzwerken oder Gesundheitsdaten, erfolgen, um Überschuldung zu verhindern. Stefanie Hubig betont: 'Unser Ziel ist klar: Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen - ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast.'
Denn unüberlegt geschlossene Kreditverträge könnten ein Risiko darstellen und schlimmstenfalls in eine Überschuldungsspirale führen.