
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz plant eine Neuregelung zum Schutz von Verbrauchern bei der Überziehung des Dispokredits. Künftig soll die Kündigung eines Dispokredits durch die Bank nicht mehr sofort, sondern erst mit einer Frist von mindestens zwei Monaten möglich sein. Vor ...