Neue Drohnenabwehr: Bundeswehr soll mehr Befugnisse erhalten
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat angekündigt, die Bundeswehr im Kampf gegen illegale Drohnenüberflüge verstärkt einzubinden. Geplant ist, durch eine Reform des Luftsicherheitsgesetzes den Streitkräften die Befugnis zu erteilen, notfalls auch auf Drohnen zu schießen – vorausgesetzt, dies ist das einzige Mittel zur Abwehr einer akuten Bedrohung. Der CSU-Politiker betonte, dass diese Maßnahmen zur Sicherung von Menschenleben und kritischen Infrastrukturen wie Energieanlagen und Regierungsgebäuden beitragen sollen.
Der Gesetzesentwurf sieht bei akuter Gefahr den Einsatz von Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge vor, ein Konzept, das schon von der rot-grünen Regierung im Januar initiiert, jedoch bis dato nicht umgesetzt wurde. Laut einem Sprecher des Innenministeriums wird derzeit intensiv an notwendigen Gesetzesänderungen gearbeitet, um den neuen Anforderungen zu begegnen. Diese Bemühungen sind durch einen signifikanten Anstieg von Drohnenstörungen an Flughäfen und vermehrte GPS-Störungen motiviert, die laut Deutschen Flugsicherung und Verkehrsministerium gemeldet wurden.
Ein zentrales Element der Pläne umfasst zudem den Aufbau eines "Drohnen-Kompetenzzentrums", das die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und der Bundeswehr verbessern soll. Diese Pläne stoßen allerdings nicht nur auf Zustimmung. Kritische Stimmen, etwa von der Gewerkschaft der Polizei und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter, verweisen auf rechtliche und praktische Bedenken bezüglich des möglichen Einsatzes der Bundeswehr im Inland.
Die kritisierte Gesetzesreform zieht parallele Vergleiche zur früheren rot-grünen Initiative, die den Einsatz der Streitkräfte im Falle drohender Unglücksfälle vorsah, sofern die Polizeibehörden der Länder nicht ausreichend gerüstet waren. Die Streitkräfte dürfen bislang nur defensive Mittel einsetzen, die neuen Pläne könnten jedoch eine Neubewertung dieser Strategie erfordern.

