Mutterschutz für Selbstständige: Union und SPD planen gesetzliche Reform
Die neue GroKo-Initiative von Union und SPD zielt darauf ab, selbstständigen Frauen einen gesetzlichen Mutterschutzanspruch zu bieten. Diese Entwicklung, die bislang Beschäftigten vorbehalten war, soll nun analog auf Selbstständige ausgedehnt werden.
Im Koalitionsvertrag, der noch der finalen Zustimmung durch CDU, CSU und SPD bedarf, wird das Ziel umrissen: Die Prüfung von umlagefinanzierten und weiteren passenden Finanzierungsmodellen, um selbstständigen Müttern einen umfassenden Mutterschutz zu gewährleisten. Bisher steht selbstständigen Frauen, die ein Kind erwarten, lediglich die Möglichkeit offen, sich freiwillig absichern zu lassen.
Diese Versicherung kann über private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherungen erfolgen, um den Einkommensverlust in der pränatalen und postnatalen Phase zu kompensieren. Für die Umsetzung planen Union und SPD einen intensiven Dialog mit der Versicherungsbranche, um gemeinsam geeignete Versicherungslösungen für Unternehmen zu entwickeln.
Parallel dazu ist eine Informationskampagne vorgesehen, um das Bewusstsein für Mutterschutzmaßnahmen zu steigern. Ein ähnlicher Fortschritt wurde bereits vor wenigen Monaten bei Frauen mit Fehlgeburten erzielt.
Die Minderheitsregierung aus SPD und Grünen, unterstützt von der Union, hatte den Mutterschutzanspruch erweitert. Seit Juni können Frauen, die ab der 13. Woche eine Fehlgeburt erleben, auf Mutterschutzleistungen zugreifen.
Verabschiedet wurde eine gestaffelte Regel, die einen verlängerten Anspruch abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt garantiert. Bei einer Fehlgeburt nach der 20. Schwangerschaftswoche steht betroffenen Frauen eine Pause von bis zu acht Wochen mit vollem Lohnausgleich zu.

