(7) k284761
· 03. August 2009
Also das mit dem Täterwissen kann eigentlich nur der Täter selbst wissen. Es sind ja auch seitens der Polizei keine spezifischen Details zur Tat genannt worden. Wer sollte sonst davon wissen?
Nu mal ganz sachte! Man hat einen Verdächtigen, den mutmaßlichen Tatort und es wird dementsprechend jede Menge Spuren geben, die man zuordnen kann. Und es gibt Täterwissen, welches mit oder ohne Alkohol nur der Täter preisgeben kann! War er es, wird er auch verurteilt!
.und wenn er bei der Tat evtl. auch 2,8 Promille im Blut hatte, ist die Tat dann auch nicht "ordnungsgemäss" passiert-- und hilft das dem Mädel??
(4) estee
· 03. August 2009
bei dem wort entzugserscheinung fällt mir nur spiegeltrinker ein. von daher kann sein alkoholgehalt für einen außenstehenden als normal wirken, oder?
Was muss man da viel überprüfen.. Das Geständnis taugt nix - mit 2,8 Promille bei der Tat könnte er ja schon Unzurechnungsfähigkeit bewirken, wie soll dann ein Geständnis bei 2,8 verwertbar sein?!
(2) k293295
· 03. August 2009
Mit 2,8 Promille ist der NICHT vernehmungsfähig! Gibt's denn nur noch Dillettaten bei der Polizei? Dieses "Geständnis" zerpflückt jeder Anwaltsgehilfe vor Gericht in 5 Minuten. edit: Vllt. wachen bald mal die TODESSTRAFEN-Rufer auf, die auch auf Grund solcher Schwachsinnigkeiten rigoros Leute umbringen wollen!
(1) k358981
· 03. August 2009
wenn er tatsächlich 2,8 Promille hatte, dann kann ich mir kaum vorstellen, daß das Geständnis so verwertbar ist...