Eilenburg (dpa) - Der Verdächtige im Mordfall Corinna hatte bei seiner Festnahme 2,8 Promille Alkohol im Blut. Das berichtet die «Leipziger Volkszeitung». Demnach will der Anwalt des 39-Jährigen die Verwertbarkeit des Geständnisses überprüfen. Sein Mandant sei in einem erschreckendem Zustand» und […] mehr

Kommentare

7k28476103. August 2009
Also das mit dem Täterwissen kann eigentlich nur der Täter selbst wissen. Es sind ja auch seitens der Polizei keine spezifischen Details zur Tat genannt worden. Wer sollte sonst davon wissen?
6Hebalo1003. August 2009
Nu mal ganz sachte! Man hat einen Verdächtigen, den mutmaßlichen Tatort und es wird dementsprechend jede Menge Spuren geben, die man zuordnen kann. Und es gibt Täterwissen, welches mit oder ohne Alkohol nur der Täter preisgeben kann! War er es, wird er auch verurteilt!
5Zorada03. August 2009
.und wenn er bei der Tat evtl. auch 2,8 Promille im Blut hatte, ist die Tat dann auch nicht "ordnungsgemäss" passiert-- und hilft das dem Mädel??
4estee03. August 2009
bei dem wort entzugserscheinung fällt mir nur spiegeltrinker ein. von daher kann sein alkoholgehalt für einen außenstehenden als normal wirken, oder?
3Mr-Sandman03. August 2009
Was muss man da viel überprüfen.. Das Geständnis taugt nix - mit 2,8 Promille bei der Tat könnte er ja schon Unzurechnungsfähigkeit bewirken, wie soll dann ein Geständnis bei 2,8 verwertbar sein?!
2k29329503. August 2009
Mit 2,8 Promille ist der NICHT vernehmungsfähig! Gibt's denn nur noch Dillettaten bei der Polizei? Dieses "Geständnis" zerpflückt jeder Anwaltsgehilfe vor Gericht in 5 Minuten. edit: Vllt. wachen bald mal die TODESSTRAFEN-Rufer auf, die auch auf Grund solcher Schwachsinnigkeiten rigoros Leute umbringen wollen!
1k35898103. August 2009
wenn er tatsächlich 2,8 Promille hatte, dann kann ich mir kaum vorstellen, daß das Geständnis so verwertbar ist...