Mordanklage gegen Demjanjuk

13. Juli 2009, 17:32 Uhr · Quelle: dpa
München (dpa) - Wegen Beihilfe zum Mord an 27 900 Juden hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk erhoben.

Der 89-Jährige sitzt seit seiner Abschiebung aus den USA im Mai in Münchner Untersuchungshaft. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Es dürfte eines der letzten großen NS-Verfahren werden. Demjanjuk soll die Verbrechen 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor in Polen begangen haben, wie die Behörde am Montag in München mitteilte.

Der Leiter des Simon-Wiesenthal-Zentrums zur Verfolgung von Nazi- Verbrechern (Jerusalem), Efraim Zuroff, begrüßte die Anklage als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Gerechtigkeit. «Jeder der Ermordeten von Sobibor verdient es, dass jede Anstrengung unternommen wird, seine Mörder zu finden und sie vor Gericht zu stellen.»    

Bis zum Prozessbeginn werden allerdings noch Monate ins Land gehen. Nach der Zustellung der Anklage an Demjanjuk und dessen Verteidiger haben diese eine Äußerungsfrist; erst danach kann das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zulassen. Demjanjuks Münchner Anwalt Günther Maull sagte am Montag, er rechne mit einem Prozessbeginn nicht vor Ende September. Andere Juristen meinen, dass sogar noch mehr Zeit vergehen wird.    

Schon jetzt zeichnet sich ein langer Prozess ab. Ein ärztliches Gutachten attestierte Demjanjuk zwar Verhandlungsfähigkeit. Es schränkte aber ein, dass je Prozesstag nicht länger als zweimal 90 Minuten verhandelt werden darf - insgesamt also nicht mehr als drei Stunden. Außerdem hat sich Demjanjuk bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert, so dass ein langwieriger Indizienprozess möglich ist.

Hauptbeweismittel der Ankläger sind ein SS-Dienstausweis mit der Nummer 1393 und eine Verlegungsliste von März 1943, nach der Demjanjuk nach Sobibor verlegt wurde. Die 86 Seiten starke Anklageschrift berücksichtigt auch Aussagen von Zeugen, die teils schriftlich vorliegen, weil die Betreffenden schon tot sind.

Der Haftbefehl des Amtsgerichts München ging noch von 29 000 Juden aus, die während Demjanjuks Zeit in Sobibor ermordet wurden. In der Anklage sei die Zahl auf 27 900 reduziert worden, da die übrigen Opfer bereits auf der Reise ums Leben kamen, erläuterte Oberstaatsanwalt Anton Winkler.

Demjanjuk war als Rotarmist 1942 in deutsche Gefangenschaft geraten. Im SS-Ausbildungslager Trawniki wurde er zum Wachmann ausgebildet und dann in Sobibor sowie im KZ Flossenbürg eingesetzt. Nach dem Krieg lebte er als sogenannte «Displaced Person» unter anderem im Lager Feldafing. Als angebliches Nazi-Opfer und ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener reiste er 1952 in die USA aus und bekam die US-Staatsbürgerschaft, die ihm vor wenigen Jahren aberkannt wurde. Wegen des Aufenthalts in Feldafing hat der Bundesgerichtshof das Verfahren dem Landgericht München II zugewiesen.

Bereits in den 1980er Jahren kam der Verdacht auf, Demjanjuk könnte «Iwan der Schreckliche» von Treblinka gewesen sein. 1986 wurde er von den USA an Israel ausgeliefert und dort 1988 wegen der Beihilfe zum Mord an mehr als 800 000 Juden zum Tode verurteilt. Demjanjuk bestritt jedoch, KZ-Wächter gewesen zu sein, und bezeichnete sich als Opfer einer Verwechslung. Tatsächlich hob das Oberste Gericht Israels 1993 das Todesurteil wieder auf. Demjanjuk kehrte in die USA zurück, wo er als Staatenloser mit seiner Familie lebte.

Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg nahm jedoch den Fall wieder. Nach juristischem Tauziehen wurde Demjanjuk im Mai nach Deutschland abgeschoben und nach München in die Haftanstalt Stadelheim gebracht. Vergangene Woche scheiterte Demjanjuk mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Abschiebung. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde als unzulässig ab: Demjanjuk habe nicht dargelegt, in welchen Grundrechten er im Einzelnen verletzt sei, hieß es.

Justiz / Nationalsozialismus
13.07.2009 · 17:32 Uhr
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