Milliardenschwerer Schulterschluss: Länder teilen Schuldenspielräume für Infrastruktur
Die Bundesländer haben einen bedeutenden Schritt zur effektiveren Verwendung ihrer Finanzmittel unternommen, indem sie sich geschlossen darauf einigten, neue Schuldenspielräume kooperativ zu nutzen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Verteilung der Gelder gemäß dem Königsteiner Schlüssel erfolgt, ein System, das zu zwei Dritteln das Steueraufkommen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl eines Bundeslandes berücksichtigt.
Diese Entscheidung wurde von Marcus Optendrenk, Vorsitzender der Finanzministerkonferenz, als stabil und sachgerecht bewertet. Das Herzstück der Einigung ist die Bereitstellung von 100 Milliarden Euro für Infrastrukturprojekte in Ländern und Kommunen.
Zusätzlich soll es den Ländern künftig ermöglicht werden, Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufzunehmen, was in diesem Jahr rund 15 Milliarden Euro entspräche. Diese finanzpolitische Erneuerung fand auch Unterstützung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und seinem parlamentarischen Staatssekretär Michael Schrodi.
In nächster Instanz sollen nun die Ministerpräsidenten über den Vorschlag debattieren, während ein Gesetzentwurf für den Bundestag noch vor der Sommerpause angestrebt wird. Besonders profitiert Nordrhein-Westfalen, mit einem Anteil von etwa 21 Milliarden Euro.
Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz werten die Einigung als Signal für eine Beschleunigung notwendiger Ausführungsgesetze und als Auftakt für ein Jahrzehnt der Investitionen. Die kollektive Übereinkunft der Länder zeigt, dass die Bedarfe groß und die Pläne ehrgeizig sind.
Neben den Landesanteilen erwarten die Regionen zusätzliche Mittel aus dem Sondervermögen sowie dem Klima- und Transformationsfonds. Bereits vor den Koalitionsverhandlungen wurde die Schuldenbremse für militärische Zwecke gelockert, während ein Sondertopf von bis zu 500 Milliarden Euro für die Instandsetzung maroder Infrastruktur reserviert wurde.
Ein erheblicher Teil dieser Summe ist zudem für Projekte im Bereich Klimaschutz vorgesehen und soll durch zügige gesetzliche Regelungen gesichert werden. Der Bund erhält dabei Berichtspflichten über die Mittelverwendung und übernimmt die Kontrolle, ob die Gelder sachgerecht investiert werden.