Milka unter der Lupe: Verbraucherschützer gegen Mondelez vor Gericht
Die ikonische lila Verpackung bleibt, doch das Gewicht der Milka-Schokoladentafel hat sich verändert. Aufgrund dieser Anpassung ziehen Verbraucherschützer vor Gericht. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage gegen den Hersteller Mondelez beim Landgericht Bremen eingereicht, mit dem Vorwurf unlauteren Wettbewerbs. Die Schokoladentafel wiegt nun 90 Gramm statt der bisherigen 100 Gramm – ein Umstand, den die Verbraucherschützer als 'Mogelpackung' bezeichnen.
Laut Armin Valet von der Verbraucherzentrale sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher seit Jahren an die gewohnte Verpackung der Milka-Schokolade gewöhnt, ohne die Änderung der Füllmenge zu bemerken. Gerade das unveränderte Design und die kaum wahrnehmbare Reduktion um etwa einen Millimeter in der Dicke der Tafel erschwere die Möglichkeit, die Differenz zu erkennen. Die aktuellen Angaben zum Gewicht befinden sich lediglich klein gedruckt auf der Vorderseite und sind oft von den Verkaufskartons verdeckt.
Valet fordert klare Regelungen seitens der Politik, um Täuschungen dieser Art zu verhindern. Er schlägt verbindliche Vorgaben vor, die Hersteller verpflichten, Schrumpfverpackungen deutlich zu kennzeichnen und die Verpackungsgröße dem geschrumpften Inhalt anzupassen. Er wirft Unternehmen wie Mondelez vor, gesetzliche Lücken schamlos auszunutzen. Über die Jahre hätten sich Hunderte Beschwerden über solche Praxis angesammelt, die in einer umfassenden Liste von 'Mogelpackungen' festgehalten werden.
Von Seiten Mondelez Deutschland wird widersprochen. Eine Unternehmenssprecherin versichert, dass Transparenz über das neue Gewicht auf der Produktverpackung deutlich gegeben sei und Kunden in sozialen Medien informiert wurden. Eine ausführliche Liste aller Tafelsorten und -gewichte sei zudem auf der Milka-Website zugänglich. Die Anpassung erfolgte aufgrund gestiegener Preise in der Lieferkette und bei Zutaten, insbesondere durch nahezu verdreifachte Kakaopreise in den letzten Monaten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, habe man sich für die Gewichtsänderung entschieden.
Wie der Rechtsstreit vor dem Landgericht Bremen endet, bleibt offen. Mondelez Deutschland hat nun die Möglichkeit auf die Klage zu reagieren, woraufhin das Gericht über das weitere Vorgehen entscheidet. Eine mündliche Verhandlung ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.

