Mieterhöhung trotz zu hoher Flächenangabe erlaubt
08. Juli 2009, 11:10 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - Vermieter dürfen Mieterhöhungen auf der Grundlage einer leicht überhöhten Quadratmeterzahl im Mietvertrag berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Dem Urteil nach dürfen sich Vermieter auf eine zu hohe Flächenangabe im Vertrag berufen, wenn sie nicht mehr als zehn Prozent von der tatsächlichen Größe der Wohnung abweicht. Damit wies der BGH die Klage einer Mieterin aus Hamburg ab.