Karlsruhe (dpa) - Vermieter dürfen Mieterhöhungen auf der Grundlage einer leicht überhöhten Quadratmeterzahl im Mietvertrag berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Dem Urteil nach dürfen sich Vermieter auf eine zu hohe Flächenangabe im Vertrag berufen, wenn sie nicht mehr […] mehr

Kommentare

1Techi08. Juli 2009
10% ??? das währen bei meiner 83m² über 8m² ... Junge Junge...was ich da alles unterstellen könnte....