
Karlsruhe (dpa) - Vermieter dürfen Mieterhöhungen auf der Grundlage einer leicht überhöhten Quadratmeterzahl im Mietvertrag berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Dem Urteil nach dürfen sich Vermieter auf eine zu hohe Flächenangabe im Vertrag berufen, wenn sie nicht mehr
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