Mieter darf selbst Tür- oder Fensterfarbe wählen
Karlsruhe (dpa) - Ein Mieter darf die Farbe von Türen und Fenstern in seiner Wohnung selbst bestimmen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind damit unwirksam. Konkret ging es um die Mieterin einer Berliner Wohnung. Sie sollte vertraglich verpflichtet werden, Tür- und Fensterrahmen «nur weiß» zu lackieren. Weil sich die Frau nicht daran hielt, forderte die Vermieterin beim Auszug Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen. Die Klage blieb erfolglos.