Meyer Burger Technology AG - Generalversammlung 2017
Wachstum und Reaktion auf eine dynamische Entwicklung

(pressebox) Gwatt (Thun), 28.04.2017 - An der ordentlichen Generalversammlung der Meyer Burger Technology AG (SIX Swiss Exchange: MBTN) vom 27. April 2017 wurde den Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt. Insgesamt waren 127‘932‘277 Namenaktien vertreten, was rund 23.34% des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals entspricht. 359 Aktionäre nahmen persönlich an der Generalversammlung teil. Durch diese Aktionäre und durch Dritte vertretene Namenaktien beliefen sich auf 43‘708‘890 Aktienstimmen. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter vertrat 84‘223‘387 Namenaktien.

Die Generalversammlung genehmigte den Lagebericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2016 und stimmte dem Vergütungsbericht 2016 in einer Konsultativabstimmung zu. Die Generalversammlung bewilligte zudem die Verwendung des Bilanzergebnisses und erteilte den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016.

Die Verwaltungsratsmitglieder Dr. Alexander Vogel, Heinz Roth, Wanda Eriksen-Grundbacher, Dr. Franz Richter und Prof. Dr. Konrad Wegener wurden wiedergewählt. Neu in den Verwaltungsrat wurden Hans-Michael Hauser und Michael Splinter gewählt. Als Verwaltungsratspräsident wurde Dr. Alexander Vogel gewählt. In den Nominierungs- und Entschädigungsausschuss wurden Wanda Eriksen-Grundbacher, Dr. Franz Richter und Michael Splinter gewählt.

Für ein weiteres Jahr wurde PricewaterhouseCoopers AG, Bern, als Revisionsstelle und Herr lic. iur. André Weber als unabhängiger Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wiedergewählt.

Die Generalversammlung genehmigte die maximalen Gesamtsummen der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2018.

Zudem beschloss die Generalversammlung wie vom Verwaltungsrat beantragt die Anpassung (Reduktion) des bestehenden bedingten Kapitals für Wandel- und/oder Optionsrechte in Verbindung mit Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen Finanzmarktinstrumenten auf einen Maximalbetrag von CHF 5‘102‘040.85 (maximal 102‘040‘817 voll zu liberierende Namenaktien zum Nennwert von CHF 0.05). Artikel 3c der Statuten wurde im Wortlaut entsprechend angepasst.

Ein Aktionärsantrag auf Durchführung einer ausserordentlichen Generalversammlung bis spätestens 31. Oktober 2017 für die Abwahl von Verwaltungsräten und Wahl neuer Verwaltungsräte wurde durch die Generalversammlung abgelehnt.

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Finanzen / Bilanzen
[pressebox.de] · 28.04.2017 · 07:43 Uhr
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