Meta im Fadenkreuz: Oberlandesgericht Hamburg befasst sich mit Sammelklage wegen Facebook-Datenskandal
Im Zuge des millionenfachen Datendiebstahls bei Facebook steht nun Meta erneut im Zentrum juristischer Auseinandersetzungen. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg prüft derzeit eine von der Verbraucherzentrale Bundesverband eingereichte Musterfeststellungsklage. Ziel ist es, den betroffenen Nutzern die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Metas internationale Division in Irland zu erleichtern. Kern der Vorwürfe ist ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften. Die Klage bemängelt, dass das Technologieunternehmen die Daten seiner Nutzer unzureichend geschützt und nicht rechtzeitig über das Datenleck informiert habe. Der Verbraucherzentrale zufolge rechtfertigen die Ausmaße des Diebstahls Zahlungen zwischen 100 und 600 Euro an die Geschädigten. Dabei soll die Höhe des Schadenersatzes proportional zur Menge der kompromittierten Daten sein.
Obwohl Musterfeststellungsklagen den Verbrauchern seit 2018 eine stärkere Rechtsposition einräumen, bleibt die Frage offen, ob das Hanseatische Oberlandesgericht für den Fall gegen Meta überhaupt zuständig ist. Der erste Verhandlungstag endete aufgrund unerwarteter neuer Anträge der Verbraucherzentrale abrupt. Diese Abweichungen von der ursprünglichen Klageschrift führten dazu, dass das Gericht sowie die Meta-Anwälte unvorbereitet waren. Ein neues Verhandlungsdatum steht derzeit noch aus.
Der Ursprung der Klage liegt in einem Datendiebstahl, der die Daten von über 530 Millionen Facebook-Nutzern betraf, wobei alleine in Deutschland sechs Millionen Personen verletzt wurden. Der Datenzugriff war durch verknüpfte Telefonnummern möglich, die sensible Nutzerinformationen wie Name, Geschlecht und Landeszugehörigkeit offenlegten. Eine Untersuchung irischer Datenschutzbehörden führte im Jahr 2022 zu einer erheblichen Strafzahlung von 265 Millionen Euro gegen Meta Platforms Ireland. Der Bundesgerichtshof hat bereits im vergangenen November klargestellt, dass allein die Zugehörigkeit zu den Opfern ausreicht, um Schadenersatzansprüche zu erheben.
Mehr als 14.000 Betroffene haben sich inzwischen der Klage angeschlossen und profitieren von der unkomplizierten Möglichkeit, ihre Ansprüche über das Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz zu melden.

