Meta auf der Anklagebank: Eine Datenschutzsaga in Hamburg
Ein millionenfacher Datendiebstahl bei Facebook beschäftigt sechs Jahre später das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg. Im Fokus steht eine Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Meta, die internationale Muttergesellschaft des sozialen Netzwerks. Ziel der Musterfeststellungsklage ist, geschädigten Nutzern einen unkomplizierten Weg zu Schadensersatzansprüchen zu ebnen. Die Klage argumentiert, Meta habe durch unzulänglichen Nutzerschutz und mangelhafte Information einen Bruch des Datenschutzrechts begangen.
Die Verbraucherzentrale fordert eine Entschädigung von 100 bis 600 Euro pro Betroffenen, abhängig vom Ausmaß des Datenverlusts. Musterfeststellungsklagen, wie sie etwa aus dem VW-Abgasskandal bekannt sind, erlauben Verbraucherverbänden, bei erfolgreicher Klärung, Klageurteile als Grundlage für individuelle Schadensersatzansprüche zu nutzen.
Der Auftakt der Verhandlungen war jedoch zunächst unklaren rechtlichen Zuständigkeiten geschuldet, was zu einer kurzfristigen Vertagung durch den Vorsitzenden Richter führte. Dies wurde notwendig, nachdem die Anwälte der Verbraucherzentrale unerwartet neue Anträge einbrachten, die nicht der ursprünglichen Klageschrift entsprachen. Ein weiteres Verhandlungsdatum steht noch aus.
Der Hintergrund dieser juristischen Auseinandersetzung liegt in der Veröffentlichung von Daten von über 530 Millionen Facebook-Nutzern im Jahr 2021. Persönliche Informationen konnten über die Hintertür von Telefonnummernprofilen abgegriffen werden, was Millionen von Nutzern in Deutschland betraf. Inzwischen hat die irische Datenschutzbehörde eine Geldstrafe von 265 Millionen Euro gegen Meta verhängt.
Trotzdem bleibt die Meta-Front robust: In Deutschland konnte das Unternehmen viele der bisherigen Klagen erfolgreich abwehren. Doch im November letzten Jahres setzte der Bundesgerichtshof den Maßstab neu, indem er den Nachweis der Betroffenheit als ausreichend für Schadensersatzforderungen erklärte. Bereits über 14.000 Bürger haben sich der aktuellen Sammelklage angeschlossen, wobei weiterhin die Möglichkeit besteht, sich in das Verbandsklageregister einzutragen.
Meta selbst sieht die Klage als unzulässig an und ist zuversichtlich, dass das Gericht ihre Argumentation unterstützen wird. Personen, die erwägen, sich der Klage anzuschließen, werden von Meta zur gründlichen Prüfung der Faktenlage aufgefordert. In dem Prozess wird Meta von der renommierten Kanzlei Freshfields vertreten.

