Merz und Dobrindt trotzen Gerichtsurteil: Rückweisungen an Grenzen bleiben bestehen
Kanzler Friedrich Merz hält trotz eines Berliner Verwaltungsgerichtsurteils an der Rückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen fest. Das Gericht hatte die Praxis im konkreten Fall für rechtswidrig erklärt, was für den CDU-Chef jedoch nur eine geringfügige Einschränkung der Handlungsspielräume darstellt. Beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin betonte Merz, weiterhin Rückweisungen im Rahmen des europäischen Rechts durchführen zu wollen, mit dem Ziel, die öffentliche Sicherheit zu wahren und eine Überlastung von Städten und Gemeinden zu verhindern.
Merz stellte klar, dass die Regierung dieses Vorgehen beibehalten werde, bis sich die Situation an den europäischen Außengrenzen durch neue gemeinsame Regelungen verbessere. Dazu sei es nötig, die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechtzuerhalten. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU verteidigt die Praktiken. Er ordnete bereits am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen an und ließ verlauten, dass Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen würden, wobei Ausnahmen etwa für Kinder und Schwangere bestünden.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte jedoch festgestellt, dass die Rückweisung dreier Somalier am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig war, da keine Klärung stattfand, welcher EU-Staat für ihren Asylantrag zuständig sei. Dobrindt hingegen sieht durch die Notlagenklausel in Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einen rechtlichen Rahmen, der solche Maßnahmen im Sinne der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit gestattet. Er verwies auf die Herausforderungen, die durch irreguläre Migration entstünden und die Integrationsfähigkeit in Bereichen wie Bildung und Gesundheit überfordern würden. Dies, so Dobrindt, könne vor Gericht gegebenenfalls verteidigt werden, um die Rechtmäßigkeit der Rückweisungen zu untermauern.

