Menschenrechtsverletzungen: EGMR verurteilt Russland im Fall Nawalny
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Russland in einem Urteil für die Verletzung der Menschenrechte des verstorbenen Kremlkritikers Alexej Nawalny verurteilt. Wesentliche Kritikpunkte der Richter waren unrechtmäßige Freiheitsentziehung sowie unmenschliche Bedingungen, unter denen Nawalny inhaftiert war.
Laut dem Gerichtsurteil wurde Nawalny während eines Teils seiner Haftzeit durchgehend videoüberwacht und war stündlich oder zweistündliche Sicherheitskontrollen ausgesetzt, die seinen Schlaf erheblich beeinträchtigten. Weiterhin kritisierten die Richter, dass ihm die Haare vollständig abrasiert wurden – eine Behandlung, die in der Gesamtheit seine Gesundheit, sein Wohlbefinden und seine Würde missachtete.
Trotz Nawalnys Warnungen über seine Gesundheit und Lebensgefahr nach einem früheren Giftanschlag, wurden diese von den russischen Gerichten ignoriert. Der prominente Oppositionspolitiker verstarb 2024 unter noch ungeklärten Umständen im Straflager "Polarwolf" in der Arktis.
Bereits im Januar 2021 war Nawalny festgenommen worden, nachdem er sich nach einem Giftanschlag im Ausland hatte behandeln lassen. Bei seiner Rückkehr nach Russland wurden ältere Bewährungsstrafen vollstreckt, die der EGMR zuvor als rechtswidrig bezeichnet hatte. Dennoch hatte Russland diese und weitere Entscheidungen, darunter die Forderung nach einer sofortigen Freilassung, ignoriert.
Der EGMR sprach nun eine Entschädigung in Höhe von 26.000 Euro für immaterielle Schäden zu, die Nawalnys Witwe Julia Nawalnaja nach seinem Tod in seinem Namen erstritt. Doch da Russland Urteile des Gerichtshofs nicht anerkennt, dürfte die Summe unbezahlt bleiben.

