Lumpy Skin Disease (LSD): BRS informiert zur aktuellen Situation, möglichen rechtlichen Grundlagen und empfohlenen Maßnahmen
Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) informiert angesichts der aktuellen Lage zur Lumpy Skin Disease (LSD) über veterinärrechtliche Rahmenbedingungen, mögliche Auswirkungen für die Rinderhaltung und notwendige Maßnahmen z
Bonn, 08.07.2025 (lifePR) - Die LSD ist eine durch das Lumpy Skin Disease Virus (LSDV) verursachte, hochansteckende Tierseuche, die ausschließlich Rinder und Wasserbüffel betrifft. Sie gilt im EU-Recht als Kategorie-A-Seuche, was bedeutet, dass sie bekämpfungspflichtig ist und im Seuchenfall umgehend staatliche Maßnahmen einzuleiten sind.
Aktuelle veterinärrechtliche Grundlagen
- EU-Recht: Grundlage für Maßnahmen wird vermutlich die Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 bilden, die unter anderem die Einrichtung von Sperrzonen regelt. Nach Einschätzung des BRS ist davon auszugehen, dass bei einem Ausbruch eine Schutzzone mit einem Radius von 20 km sowie eine Überwachungszone von 50 km eingerichtet wird. Innerhalb dieser Zonen greifen strenge Verbringungs- und Handelsverbote für Tiere und bestimmte tierische Erzeugnisse einschließlich Zuchtmaterial. Ausnahmen können von den zuständigen Behörden geprüft und genehmigt werden.
- Der Terrestrial Code der WOAH (Kapitel 11.9) sieht klare Vorgaben für den Handel von lebenden Tieren und Zuchtmaterial aus Regionen vor, die nicht LSD-frei sind. Unter anderem müssen Tiere aus seuchenfreien epidemiologischen Einheiten stammen, frei von klinischen Anzeichen sein und Quarantäne- sowie Testbedingungen erfüllen. Weiterhin finden sich dort Vorgaben, den Status der Freiheit von der Seuche wiederzuerlangen.
- Impfung: Derzeit ist nach unseren Kenntnissen in der EU kein Impfstoff gegen LSD zugelassen. Die Möglichkeit einer Gestattung der Anwendung nicht zugelassener Impfstoffe, die die verfügbar sind, besteht jedoch laut Verordnung (EU) 2019/6 im Falle eines Ausbruchs unter bestimmten Voraussetzungen.
Der BRS rät seinen Mitgliedern und den Betrieben der Rinder- und Wasserbüffelhaltung:
- Vorsorge treffen: Überprüfen Sie Ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und Notfallpläne. Stellen Sie sicher, dass im Fall eines Ausbruchs die Anforderungen an Isolation, Dokumentation und Zusammenarbeit mit den Behörden erfüllt werden können.
- Informationsquellen nutzen: Machen Sie sich mit den veterinärrechtlichen Regelungen vertraut. Der BRS stellt hierzu Materialien und weiterführende Links auf www.rind-schwein.de zur Verfügung.
- Handel und Transporte prüfen: Betriebe sollten bei Zukäufen von Tieren oder genetischem Material aus dem Ausland besondere Vorsicht walten lassen und sich über die Seuchenlage des Herkunftslandes informieren.
- Kommunikation sicherstellen: Halten Sie den Kontakt zu den zuständigen Veterinärbehörden und informieren Sie sich über regionale Allgemeinverfügungen im Seuchenfall.
Die Lumpy Skin Disease wurde in 2025 in Italien und Frankreich nachgewiesen, 2015 in Griechenland.
Es handelt sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Rinder, Zebus und Büffel betrifft. Die Übertragung erfolgt vor allem durch hämatophage Insekten.
Typische Krankheitsanzeichen bei betroffenen Tieren sind plötzlich auftretendes Fieber, knotige Hautveränderungen, vor allem im Bereich von Kopf, Hals, Rücken und Euter, sowie geschwollene Lymphknoten. Auch Nasen- und Augenausfluss, Fressunlust, allgemeine Schwäche und ein Rückgang der Milchleistung sind häufige Symptome. Die wirtschaftlichen Folgen sind durch Produktionsausfälle, Handelsrestriktionen und Bekämpfungsmaßnahmen erheblich.

