Vor allem so mancher Berufseinsteiger könnte bei dem Blick auf seine erste Gehaltsabrechnung erblassen, denn vom ursprünglichen Brutto bleibt Netto nicht immer viel übrig. Dabei lässt sich keine Pauschalaussage zur Berechnung des tatsächlichen Nettoeinkommens treffen, da dieses von individuell unterschiedlichen Abzügen der Arbeitnehmer abhängt, beeinflusst durch die Steuerklasse, persönliche Freibeträge oder die freiwillige Entscheidung zur Zahlung von Kirchensteuern. Zudem sind sowohl die Kirchensteuer als auch Beitragsbemessungsgrenzen bei Sozialbeiträgen abhängig vom jeweiligen Bundesland. Folgende Abzüge sollten vom normalen Arbeitnehmer jedoch in jedem Fall einkalkuliert werden: Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen. Wer mehr wissen möchte, informiert sich hier: www.lohnsteuer-kompakt.de
Direkte Abgaben ans Finanzamt
Der Steuersatz richtet sich nach dem Verdienst. Übersteigt das monatliche Bruttogehalt eines Singles den Freibetrag nach §32a EStG von 8.130 Euro, so muss Einkommenssteuer gezahlt werden. Während ein Geringverdiener auf Basis von 400 Euro somit weder einkommenssteuer- noch sozialversichungspflichtig ist, schlagen bei abhängig Beschäftigten aktuelle Lohnsteuersätze zwischen 15 und 45 Prozent, die 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls abzuführende Kirchensteuern von 8 bzw. 9 Prozent sowie Sozialbeiträge zu Buche.
Sozialabgaben
Die Sozialversicherungsbeiträge machen den größten Teil der Abzüge aus und werden in der Regel ebenfalls sofort vom Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger abgeführt. Arbeitnehmer können sich gesetzlich oder privat krankenversichern lassen. Auch hier schwankt die Beitragshöhe je nach unterschiedlichen Kassenbeiträgen zwischen 12 und 15,8 Prozent. Der Arbeitnehmer übernimmt hiervon etwa 8,2 Prozent. Den Rest zahlt der Arbeitgeber. Die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung von jeweils 1,95, 18,9 und 3 Prozent teilen sich beide Arbeitsvertragspartner. Einen erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen die Sachsen und bundesweit alle Kinderlosen ab dem 23. Lebensjahr.
Brutto-Netto-Gehaltsrechner
Da in vielen Fällen der Arbeitgeber das Bruttogehalt durch weitere Zusatzleistungen ergänzt, lohnt es sich online einen Brutto-Netto-Gehaltsrechner zu Rate zu ziehen. Diese leisten Abhilfe, indem einfach die persönlich individuellen Informationen wie Arbeitslohn, Steuerklasse, Frei- und Sozialversicherungsbeträge eingegeben und mit einem Klick berechnet werden können.