Leitplanken der Medizinalethik: Bundesverfassungsgericht kippt Triage-Regelungen
In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich die Regelungen zur Triage im medizinischen Bereich für nichtig erklärt. Damit stellt das Gericht die Wirksamkeit der bestehenden Priorisierungsregelungen bei zu knappen medizinischen Kapazitäten infrage.
Der Entscheidung waren zwei Verfassungsbeschwerden von erfahrenen Notfall- und Intensivmedizinern vorausgegangen, die sich mit ihrer Klage an die höchste deutsche Gerichtsbarkeit wandten. Das Ergebnis dieser rechtlichen Auseinandersetzung ist ein klares Signal an die Politik und Medizin, die ethischen und rechtlichen Grundlagen im Gesundheitswesen zu überdenken und neu zu justieren, um in Notsituationen für alle Patienten faire und ausgewogene Behandlungsgrundlagen sicherzustellen.

