LEGANTA® – Digitale Souveränität als strategisches Vergabekriterium
Warum digitale Souveränität für die öffentliche Hand entscheidend ist

Frankfurt am Main, 30.09.2025 (PresseBox) - Digitale Souveränität bedeutet die vertraglich abgesicherte Kontrolle über Daten, Systeme und Prozesse – unabhängig von Drittstaaten, Plattformanbietern oder proprietären Technologien. Für Ministerien, Kommunen und Hochschulen ist sie essenziell, um:
- Datenhoheit sicherzustellen
- technologische Abhängigkeiten zu vermeiden
- rechtliche Selbstbestimmung zu wahren
- Vergaberecht strategisch zu nutzen
✅ Sovereignty Guard
- Semantische Analyse von IT-Verträgen
- Erkennung und Bewertung souveränitätsrelevanter Klauseln
- Audit-Trail zur revisionssicheren Dokumentation
- Berechnung eines Souveränitätsindex pro Vertrag oder Anbieter
- Visualisierung über Radar-Diagramm und Ampelbewertung
- Unterstützung bei vergaberechtskonformer Ausschreibung
- Mapping auf EVB-IT, DSGVO, NIS2
- Empfehlung für Zuschlagsentscheidungen
Das Vergaberecht bietet die Möglichkeit, digitale Souveränität als bewertbares Zuschlagskriterium zu verankern. LEGANTA® hilft dabei, Angebote nicht nur nach Preis, sondern nach strategischer Qualität zu bewerten.
Denn versteckte Risikokosten durch mangelnde digitale Souveränität können weit höher sein als ein bloßer Preisvorteil.
Typische Risiken:
- Drittstaatenzugriff (z. B. CLOUD Act)
- Lock-in durch proprietäre Technologien
- fehlende Exit-Strategien
- algorithmische Intransparenz
- mangelnde Auditierbarkeit
LEGANTA® macht digitale Souveränität messbar, steuerbar und auditierbar – und bietet eine fundierte Grundlage für strategische Vergabeentscheidungen. Die Module helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen, Regelungslücken zu schließen und die digitale Selbstbestimmung der öffentlichen Hand zu sichern.
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Stärken Sie Ihre digitale Souveränität – bevor Risiken entstehen.
Fordern Sie jetzt eine Projektdemo des LEGANTA® Sovereignty Guard an und machen Sie Ihre Verträge zum strategischen Schutzschild Ihrer digitalen Selbstbestimmung.

