Lebensschutz droht weitere Verwässerung
Kaminski: CDU und CSU haben SPD-Forderungen im Koalitionsvertrag viel Raum gegeben.

10. April 2025, 09:38 Uhr · Quelle: LifePR
Cornelia Kaminski von ALfA äußert Bedenken über den neuen Koalitionsvertrag, der trotz der Ablehnung einer Reform des § 218 StGB Maßnahmen zur Unterstützung ungewollt Schwangerer verspricht. Sie befürchtet, dass Abtreibungen zur Kassenleistung und eine damit verbundene Entwertung des Lebens ungeborener Kinder drohen.

Augsburg, 10.04.2025 (lifePR) - Zu dem gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

„Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“ – dieser Satz hat es in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD geschafft. Der Forderung der SPD, eine Reform des § 218 StGB in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, haben CDU und CSU damit nicht nachgegeben. Das ist die gute Nachricht. Einfach ist es angesichts des enormen Drucks, der nicht zuletzt von den SPD Frauen ausgeübt wurde, die dies zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zum Koalitionsvertrag gemacht hatten, sicher nicht gewesen. Ganz offensichtlich wurde dafür jedoch ein hoher Preis gezahlt. Unter der Überschrift „Zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen“ heißt es auf Seite 102: „Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen.“ Zur Geburtshilfe heißt es jedoch auf S. 111: „Zugang zur Grundversorgung, insbesondere in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung sichern wir flächendeckend.“ Es gibt noch ca. 600 Kreissäle in Deutschland, aber fast doppelt so viele Einrichtungen, in denen abgetrieben werden kann. Eine Frau, die innerhalb der ersten zwölf Wochen ihrer Schwangerschaft die Tötung ihres ungeborenen Kindes vornehmen lassen möchte, soll dies also bequem in Wohnortnähe tun können, einer Hochschwangeren mit Geburtswehen wird jedoch lediglich zugesichert, es werde „flächendeckend“ Kreissäle geben. Das verstehe wer will.

Weiter heißt es: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Die derzeit geltende Regelung sieht vor,dass Frauen mit geringem Einkommen oder wenn sie Sozialleistungen beziehen, die Kosten für Abtreibungen nach der Beratungsregelung aus dem Sozialhaushalt der Länder erstattet bekommen. Organisiert wird dies über die Krankenkassen, die im Auftrag des Staates zahlt, und zwar nicht aus der Krankenversicherung, sondern aus staatlich finanzierten Mitteln (Sozialbudget). Die Bedürftigkeit muss nicht nachgewiesen werden, so dass ein Großteil der Abtreibungen bereits heute auf diese Weise finanziert werden. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass bei Abtreibungen ein Mensch getötet wird, und Straftaten prinzipiell nicht von der Gemeinschaft der Versicherten bezahlt werden müssen. Sollte also nun die Koalition anstreben, Abreibungen zur Kassenleistung zu machen, hätte dies zur Folge, dass vorgeburtliche Kindstötungen zu einer Gesundheitsdienstleistung werden – ungeachtet der Tatsache, dass sie nicht heilen, sondern einen unschuldigen Menschen töten. Ist der Schritt zur Abtreibung auf Krankenschein erst einmal gemacht, wäre dies nach der Streichung des Werbeverbots für Abtreibung durch die Ampelkoalition eine erneute Verwässerung des Schutzkonzeptes für das Leben ungeborener Menschen.

Es bleibt zu hoffen, dass mit dem Versprechen, die medizinische Weiterbildung im Bezug auf Abtreibungen zu verbessern, auch die psychischen Folgen sowie die Risiken bei chemischer Abtreibung in den Blick genommen werden. Zu befürchten ist jedoch vielmehr, dass auch mit dieser Formulierung ein Schritt in eine Richtung unternommen werden soll, die danach strebt, eine vorgeburtliche Kindstötung als normale medizinische Leistung erscheinen zu lassen. Wer „das ungeborene Leben bestmöglich schützen“ will, muss in Regierungsverantwortung dafür sorgen, dass genau das nicht passiert.

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 10.04.2025 · 09:38 Uhr
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