Regulierung der Künstlichen Intelligenz: Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Rolle
In einem wegweisenden Beschluss hat das Bundeskabinett in Berlin bestimmt, dass die Bundesnetzagentur die zentrale Anlaufstelle für alle regulatorischen Belange rund um Künstliche Intelligenz (KI) in Deutschland wird. Diese Entscheidung fällt im Rahmen der Implementierung der neuen EU-KI-Verordnung, die ab 2024 schrittweise in Kraft tritt und als weltweit erstes länderübergreifendes Regelwerk für den KI-Einsatz fungiert.
Zwei zentrale Ziele der EU-Kommission sind dabei der Verbraucherschutz sowie die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Einsatzes von KI-Technologien. Diese Regulierung stößt jedoch auch auf Widerstand aus der Wirtschaft, die befürchtet, dass zu stringente Auflagen die Innovationskraft ausbremsen könnten und Europa im globalen Wettbewerb um KI-Entwicklungen ins Hintertreffen geraten könnte.
Die neue Verordnung sieht vor, dass Unternehmen ihre KI-Systeme je nach Risikograd bewerten müssen. Je nachdem, welches Risiko ein System birgt, werden unterschiedliche Anforderungen an Transparenz und Sicherheitsvorkehrungen gestellt. Besonders strengen Auflagen unterliegen Anwendungen, die eine Bewertung des sozialen Verhaltens vornehmen. Verboten sind etwa die Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen und generell die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, abgesehen von einigen Ausnahmen für Sicherheitsbehörden.

