Lauterbach beharrt auf zeitnaher Cannabis-Legalisierung zur Wahrung der Gerechtigkeit
Im Windschatten der Diskussionen rund um die Legalisierung von Cannabis positioniert sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach klar gegen Verzögerungstendenzen und plädiert mit Nachdruck für das Inkrafttreten des Gesetzes zum vorgesehenen Stichtag. Der Sozialdemokrat sieht in der Einhaltung des 1. Aprils nicht nur einen Akt der Fairness, sondern auch eine unverzichtbare Maßnahme zur Vermeidung rechtlicher Grauzonen. Lauterbach betont die Notwendigkeit einer klaren Gesetzeslage und warnt vor der Schaffung einer Rechtsunsicherheit, die insbesondere die Judikative vor Probleme stellen könnte.
Wie bereits feststeht, wird der Bundestag das Gesetz verabschieden, das Erwachsenen unter bestimmten Bedingungen den Besitz sowie den Anbau von Cannabis für den persönlichen Gebrauch erlaubt. Die finale Hürde bildet der Bundesrat, der am 22. März über das Gesetz berät. Eine Notwendigkeit zur Zustimmung besteht nicht, doch könnten die Länder durch Einberufung des Vermittlungsausschusses das Verfahren verzögern.
Der Gesundheitsminister spricht sich entschieden gegen solche Verzögerungen aus und verweist auf die ungerechte Konsequenz, Strafen für Taten zu vollstrecken, die bald legal sein könnten. Die Rechtslage werde sich ändern, und das dürfe nicht durch Verzögerungen bei der Bearbeitung der Fälle ignoriert werden. Lauterbach sieht in weiteren Änderungsanforderungen ein Risiko für das Scheitern des Vorhabens.
Derweil haben einzelne Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, ihre Bedenken geäußert, insbesondere im Hinblick auf die kurze Zeitspanne bis zum geplanten Geltungsbeginn des Gesetzes. Laut den Plänen sollen Betroffene die Möglichkeit haben, bei den Staatsanwaltschaften die Löschung von Einträgen im Bundeszentralregister zu beantragen, was besonders für Führungszeugnisse von Bedeutung ist. Diese Möglichkeiten betreffen vor allem frühere Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Besitz, Erwerb oder Anbau von Cannabis bis zu einer Menge von 30 Gramm. (eulerpool-AFX)