Laut auf die Straße für Solidarität und Teilhabe
Demonstration zum Bremer Protesttag am 5. Mai 2026

27. April 2026, 16:37 Uhr · Quelle: LifePR
Laut auf die Straße für Solidarität und Teilhabe
Foto: LifePR
Laut auf die Straße für Solidarität und Teilhabe
In Bremen organisiert sich ein Protest am 5. Mai gegen Diskriminierung und Kürzungen, um Inklusion und Teilhabe zu fordern.

Bremen, 27.04.2026 (lifePR) - Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gehen wir am 5. Mai 2026 auch in Bremen gemeinsam auf die Straße – Gegen Diskriminierung, soziale Spaltung und Ausgrenzung.

Das Motto des 5. Mai 2026 (Aktion Mensch) lautet: #MenschenrechteSindNichtVerhandelbar 

Aktuell wird von der Bundesregierung an drastischen Kürzungen im Sozialbereich und Gesundheitswesen gearbeitet. Folge hiervon ist eine geringere Unterstützung für viele Menschen. Vor wenigen Tagen wurden Bund-Länder-Pläne für Streichungen und Rückschritte in der Eingliederungshilfe bekannt. Das gefährdet Teilhabe und Inklusion. Aber wir wehren uns und wir geben nicht auf! Bei der 30. Sitzung des Bremer Behindertenparlamentes haben wir deutlich gemacht: Inklusion und Teilhabe sind Menschenrechte – kein Luxus. Deshalb rufen wir unter dem Motto „Wir lassen uns nicht die Butter vom Brot nehmen“ zur Demonstration und Kundgebung in der Bremer Innenstadt auf, als starkes Zeichen für Vielfalt, Teilhabe und Inklusion!

Unter diesem Motto startet um 12.00 Uhr die Demonstration vom Bremer Hauptbahnhof durch die Innenstadt zum Marktplatz, u.a. mit Musik von den „Omas gegen rechts“ und der „Elektro-Geigerin“ Esmeralda. Um 13.00 Uhr beginnt die Kundgebung auf dem Bremer Marktplatz mit Musik- und Redebeiträgen und dem WüNa - dem blauen Kamel (Wüsten-Narrenschiff) der blauen Karawane.

Inklusion ist ein Menschenrecht!

Teilhabe und die Beseitigung von Hindernissen im Alltag dürfen einfach nicht vom Geld abhängen. Zugang und Nutzung von Gebäuden und Flächen sind immer noch weitgehend mit Hindernissen verbunden - beim Wohnen, beim Lernen, bei der Arbeit, in der Freizeit und bei der Mobilität. Vor allem im Gesundheitswesen gibt es kaum Fortschritte bei Zugänglichkeit, Personal und Behandlungsbedingungen für Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen. Gleichberechtigte Bildung für Menschen mit Behinderungen stößt ebenso an finanzielle Grenzen wie die angemessene Unterstützung mit qualifizierten Assistenzdiensten. Politik und zuständige Institutionen fordern wir auf, das zu ändern!

Doch statt Fortschritten drohen Rückschritte: Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist kein Beitrag zur Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern ein staatlich besiegelter Freibrief für private Unternehmen, Barrieren bestehen lassen zu dürfen aus wirtschaftlichen Gründen. Nichts anderes besagt § 7 Abs. 3 Nr. 3 des Entwurfs, als dass für private Unternehmer „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen immer als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten, unabhängig vom konkreten Aufwand. Das Hauptziel des Gesetzesentwurfs zur Änderung des BGG, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, wird so nicht erreicht. Wir fordern: Der Geltungsbereich des BGG muss auf private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen ausgedehnt werden. „Darauf warten wir schon seit Jahrzehnten, denn unser Leben findet nicht in Amtsstuben, sondern in Theatern, Restaurants und Kinos statt. Private Anbieter müssen verpflichtet werden, Barrierefreiheit herzustellen oder zumindest angemessene Vorkehrungen im Einzelfall zu treffen“, so Martina Reicksmann, Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bremen (BSVB).

Recht auf Arbeit und gerechter Lohn

Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, leisten tagtäglich wertvolle Arbeit. Aber sie erhalten dafür nur ein geringes Entgelt. Gleichzeitig wird ein inklusiver Arbeitsmarkt gefordert, der den Übergang aus Werkstätten in reguläre Beschäftigung erleichtert und unterstützt. Die UN-BRK verpflichtet Deutschland zur Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderung.  Das muss endlich Wirklichkeit werden!

Ausreichend Geld für Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Die meisten Menschen verstehen unter Barrierefreiheit Rampen statt Treppen, breite Türen und absenkbare Busse. Doch der Begriff ist viel umfassender: Auch Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen, Medien, Freizeitangebote und vieles mehr müssen so gestaltet sein, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben. Sie nutzt nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Senioren, Kindern, Eltern mit Kinderwagen und Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder von unsichtbaren Barrieren für Hören, Sehen, Sprechen oder Psyche eingeschränkt werden. Hier sind wir ein paar Schritte auf dem Weg, aber noch weit vom Ziel entfernt. Aktuell fallen viele Aktionen, Maßnahmen und Initiativen den kommunalen Sparzwängen zum Opfer.

Besserer Schutz vor Gewalt!

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben sowie auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch. In Deutschland bestehen jedoch weiterhin erhebliche Defizite beim Gewaltschutz. Viele Betroffene erleben psychische, körperliche oder sexualisierte Gewalt sowie unrechtmäßige Eingriffe in ihre Freiheit und Selbstbestimmung – besonders gefährdet sind Frauen und Mädchen. Darum muss bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Gewaltschutz Priorität haben, besonders unter stärkerer Beteiligung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen bei Maßnahmen zur Gewaltprävention.

Barrieren und Bürokratie beim Pflegegrad 1

Der  Pflegegrad 1 bleibt zwar bestehen, aber der Zugang zu Leistungen wird erschwert
Die eigentlichen Veränderungen betreffen nicht den Pflegegrad selbst, sondern die Leistungen: Die unterstützende Haushaltshilfe wird nicht mehr automatisch gewährt, Leistungen müssen stärker begründet und individuell geprüft werden und es entsteht mehr Bürokratie und Aufwand für Betroffene.  Außerdem gibt es weniger direkte Unterstützung im Alltag. Einige Leistungen könnten eingeschränkt oder schwerer nutzbar werden, wodurch der Alltag weniger konkret entlastet wird.

Klimawandel darf nicht ausgrenzen!

Der menschengemachte Klimawandel ist eine Wirklichkeit. Diesen aufzuhalten ist eine wichtige gemeinsame Aufgabe. Zugleich muss sich auch Bremen auf seine Auswirkungen vorbereiten. Dabei müssen Klimaschutzmaßnahmen immer auch die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.

Gemeinsam stehen Menschen mit und ohne Behinderungen aus verschiedenen Organisationen und Vereinen am 5. Mai für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Menschenrechte gelten, Teilhabe selbstverständlich ist und niemand zurückgelassen wird.

Wir lassen uns nicht die Butter vom Brot nehmen! #MenschenrechteSindNichtVerhandelbar

Verbraucher & Recht / Behinderung / Protest / Inklusion / Sozialpolitik / Bremen / Gleichstellung
[lifepr.de] · 27.04.2026 · 16:37 Uhr
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