Kündigung wegen zwei Getränken in Darmstädter Kino unwirksam
Darmstadt (dpa) - Eine Mitarbeiterin eines Darmstädter Kinos hat sich vor Gericht erfolgreich gegen ihre Kündigung gewehrt. Das Kino hatte behauptet, die 26-Jährige habe zwei Getränke im Wert von etwa fünf Euro an eine Kollegin herausgegeben, aber nicht abgerechnet. Daraufhin kündigte ihr der Kinobetreiber. Zeugen hatten die Studentin entlastet: Sie sagten aus, dass die Frau keine Getränke herausgegeben habe. Das teilte das Arbeitsgericht Darmstadt mit.