Kündigung wegen zwei Getränken in Darmstädter Kino unwirksam

Darmstadt (dpa) - Eine Mitarbeiterin eines Darmstädter Kinos hat sich vor Gericht erfolgreich gegen ihre Kündigung gewehrt. Das Kino hatte behauptet, die 26-Jährige habe zwei Getränke im Wert von etwa fünf Euro an eine Kollegin herausgegeben, aber nicht abgerechnet. Daraufhin kündigte ihr der Kinobetreiber. Zeugen hatten die Studentin entlastet: Sie sagten aus, dass die Frau keine Getränke herausgegeben habe. Das teilte das Arbeitsgericht Darmstadt mit.

Prozesse / Arbeitsmarkt
30.11.2010 · 21:46 Uhr
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