Kündigung wegen Büro-Roman bleibt ungültig
Hamm (dpa) - Kunstfreiheit siegt über Bürofrieden: Einem Angestellten, der den Alltag mit seinen Kollegen in einem Roman verewigt hat, darf deswegen nicht gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht im nordrhein-westfälischen Hamm entschieden. Der Arbeitgeber wollte den Mann wegen Störung des Betriebsfriedens rauswerfen, weil einige negativ beschriebene Personen seines Romans als die wirklichen Kollegen zu identifizieren seien. Doch die Richter sahen die angebliche Übereinstimmung wirklicher und erfundener Personen keineswegs als so eindeutig an.