Kündigung wegen Büro-Roman bleibt ungültig

Hamm (dpa) - Kunstfreiheit siegt über Bürofrieden: Einem Angestellten, der den Alltag mit seinen Kollegen in einem Roman verewigt hat, darf deswegen nicht gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht im nordrhein-westfälischen Hamm entschieden. Der Arbeitgeber wollte den Mann wegen Störung des Betriebsfriedens rauswerfen, weil einige negativ beschriebene Personen seines Romans als die wirklichen Kollegen zu identifizieren seien. Doch die Richter sahen die angebliche Übereinstimmung wirklicher und erfundener Personen keineswegs als so eindeutig an.

Prozesse / Arbeit / Literatur
15.07.2011 · 16:41 Uhr
[0 Kommentare]
 
«Der Kommissar geht um» – Razzia in der Türsteher-Szene
Essen/Düsseldorf (dpa) - Mit einer Razzia mitten im Partyleben mehrerer nordrhein-westfälischer […] (01)
Veganes »Fleisch« wird immer beliebter, Konsum von echtem Fleisch sinkt deutlich
Auch Veganer und Vegetarier essen Fleisch, zumindest dem Namen nach. Die Produkte sehen allerdings nur so […] (05)
iOS 18 soll KI-Funktionen für Siri und Spotlight erhalten
Nach einem Bericht soll das kommende Betriebssystem iOS 18 offenbar KI- […] (00)
Hardware für Videospiele im Auto: Wie gefährlich ist der neue Trend?
Während es seit einer gefühlten Ewigkeit bei Fahrzeugen der entsprechenden Preiskategorie, für […] (05)
Finale der UEFA Conference League bei Nitro
Am Samstag, den 1. Juni 2024, wird der Gewinner der UEFA Champions League im ZDF und bei DAZN ermittelt, […] (00)
Schachmann und die Mission Giro-Etappensieg
Turin (dpa) - Für Maximilian Schachmann fühlte sich Platz zwei zum Auftakt des Giro d'Italia […] (00)
 
 
Suchbegriff