Kündigung für Handyaufladung am Arbeitsplatz

Oberhausen (dpa) - Ein Fall von Stromklau im Centbereich beschäftigt das Arbeitsgericht Oberhausen. Ein Angestellter hatte regelmäßig sein Handy im Betrieb aufgeladen und auch noch unerlaubt seinen Arbeitsplatz fotografiert. Ihm wurde fristlos gekündigt, er zog vor Gericht. Der Richter schlug eine Weiterbeschäftigung vor. Dafür sollte sich der Angestellte verpflichten, weder zu fotografieren noch sein Handy aufzuladen. Dazu war der Arbeitgeber nicht bereit. Laut Experten kosten 100 Handy-Aufladungen zehn Cent.
Prozesse / Arbeit
03.08.2009 · 17:03 Uhr
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