Kükentöten: Verbraucher- und Tierschutzorganisationen erstatten Strafanzeige gegen Brüterei
Eine Legehennen-Brüterei aus NRW steht im Verdacht Küken zur Tötung ins Ausland gebracht zu haben - Animal Society, foodwatch und die Deutsche Juristsische Gesellschaft für Tierschutzrecht erstatten Strafanzeige

Stuttgart, 05.05.2023 (lifePR) - Mehrere Verbraucher- und Tierschutzorganisationen haben Strafanzeige gegen eine Brüterei für Legehennen gestellt. Der Betrieb in Nordrhein-Westfalen soll männliche Küken zur Tötung ins Ausland gebracht und damit das in Deutschland geltende Kükentöten-Verbot umgangen haben, so der Vorwurf von Animal Society, foodwatch und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht.

“Zwar ist das Kükentöten seit 2022 in Deutschland verboten, aber das Verbot wird zu wenig kontrolliert und verfolgt. Wenn die männlichen Küken einfach zum Töten ins Ausland gekarrt werden, ist für den Tierschutz nichts erreicht," sagte Annemarie Botzki von foodwatch.

Recherchen der Verbraucherorganisation hatten im Januar 2023 ergeben, dass das Kükentöten-Verbot wohl teilweise umgangen wird. Legehennen-Brütereien hatten mehr als 300.000 Küken ins Ausland transportiert, wobei mindestens eine Brüterei in Nordrhein-Westfalen männliche Küken nicht zur Aufzucht, sondern zur Tötung exportiert haben soll. Das ging aus einer Antwort des NRW-Landesamtes für Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) an foodwatch hervor. Um welchen Betrieb es sich genau handelte, teilte das Amt aus Gründen des Datenschutzes nicht mit. Die drei Organisationen stellten daher bei der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf gestern, am 04.05.2023 Strafanzeige gegen Unbekannt.

“Die Bevölkerung muss sichergehen können, dass das Verbot des Kükentötens auch tatsächlich umgesetzt wird. Es sendet das falsche Signal an Brütereien, wenn Verstöße nicht verfolgt werden. Das zeigt sich bereits daran, dass die entsprechende Brüterei sich so sicher zu fühlen schien, dass sie selbst die Angabe machte, Küken zur Tötung ins Ausland gebracht zu haben”, sagte Carlotta Heinemann von Animal Society.

Das Töten von Legehennen-Küken ist seit 1. Januar 2022 in Deutschland verboten. Wer dies dennoch tut, begeht eine nach § 17 Tierschutzgesetz strafbare Tiertötung, denn das Töten von Wirbeltieren aus wirtschaftlichen Gründen stellt keinen vernünftigen Grund dar. Auch das Exportieren von Küken ins Ausland zum Zweck der Tötung ist davon erfasst, so Animal Society, foodwatch und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht.

Animal Society setzt sich für ein EU-weites Verbot des Kükentötens ein, damit solche Exporte von Grund auf nicht mehr möglich sind. Da aktuell nur Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich ein Verbot des Kükentötens durchgesetzt haben, sehen Unternehmen immer wieder die Möglichkeit, das Verbot zu umgehen oder sich nicht an die bestehenden Gesetze zu halten. Die langfristige Lösung müsse laut foodwatch der Umstieg auf sogenannte “Zweinutzungshühner” sein, die sowohl Eier legen als auch genug Fleisch für die Mast ansetzen und robuster und gesünder sind als die auf Hochleistung gezüchteten Hühnerrassen.

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 05.05.2023 · 07:21 Uhr
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