Krankschreibungen: Gesundheitsministerin Warken offen für Diskussionen, aber keine Änderungen geplant
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken von der CDU zeigt sich grundsätzlich offen für mögliche Anpassungen bei den Regelungen zu Krankschreibungen von Arbeitnehmern. Dennoch beabsichtigt sie momentan keine unmittelbaren Änderungen. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk erklärte sie, dass sie bereit sei, nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen, sofern das System dadurch effizienter gestaltet werden könne. Allerdings betonte sie auch, dass derzeit keine Modifikationen vorgesehen sind.
Diese Äußerungen von Warken kamen als Reaktion auf einen Vorstoß seitens der Ärzteschaft. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, hatte kürzlich vorgeschlagen, die Anforderungen an Krankmeldungen zu lockern. Laut Gassen führe die bestehende Regelung, die Arbeitgebern bereits nach den ersten drei Tagen die Vorlage einer Krankschreibung erlaubt, zu vielen unnötigen Arztbesuchen. Er plädierte dafür, Bescheinigungen generell erst ab dem vierten oder fünften Krankheitstag einzufordern.
Die derzeitige Gesetzeslage sieht vor, dass Arbeitnehmer eine Krankschreibung vorlegen müssen, wenn sie länger als drei Kalendertage krank sind, sprich am vierten Tag. Arbeitgeber haben jedoch auch die Option, eine Bescheinigung früher zu verlangen. Warken betonte, dass es momentan eine 'austarierte Lösung' gebe, die sowohl die Interessen der Ärzte entlastet, insbesondere während der Infektionszeit, als auch den Bedürfnissen der Arbeitgeber nach Nachweisen über Arbeitsunfähigkeit gerecht werde. Sie schlug vor, diese Diskussion nach der Infektionszeit fortzusetzen, um beide Interessensgruppen angemessen zu berücksichtigen.

