Kostenfreier janoFair-Schlichtungsservice für Online-Shops
Das janoFair-Logo auf der Shop-Webseite signalisiert dem Kunden die Bereitschaft des Verkäufers, an der Online-Schlichtung von janoFair teilzunehmen

Sulzbach / Ts, 12.12.2017 (PresseBox) - Für den Kunden eines Onlineshops ist der Schlichtungsservice besonders einfach zu nutzen. Sowohl Antragstellung als auch die Durchführung des Verfahrens und die gesamte Kommunikation zwischen den Beteiligten erfolgt über das Internet.

Antragstellung ohne besondere Hürden

Der Kunde hat zwei Möglichkeiten für die Antragstellung. Er kommt entweder über das janoFair-Logo auf der Shopseite direkt zur janoFair Infoseite des Onlineshops. Auf dieser Seite kann der Kunde auf einen Blick anhand der Status-Anzeige erkennen, ob der Onlineshop aktuell am Schlichtungsverfahren teilnimmt. Wird der Status mit gültig (grün) angezeigt, steht der Antragstellung nichts mehr im Wege.

Nach einem Klick auf den Button „Schlichtung beantragen“, muss sich der Kunde zunächst für die Durchführung der Schlichtung registrieren. Nach dem die Registrierung vom Kunden bestätigt wurde, kann die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragt werden.

Die andere Möglichkeit besteht darin, direkt auf der Seite www.janofair.de den entsprechenden Onlineshop über die Shopsuche herauszusuchen. Auch hier ist zunächst die Registrierung des Kunden notwendig, bevor der Antrag gestellt werden kann. Nach dem Einloggen im Kundenbereich werden die Angaben des Onlineshops automatisch aus der Suche übernommen.

Notwendige Angaben für eine erfolgreiche Antragstellung

Neben den üblichen Angaben (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) wird auch das Land abgefragt, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat. Hintergrund ist, dass die janoFair-Schlichtung nur durchgeführt wird, wenn der Kunde seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Weiter muss der Kunde Angaben machen wie z.B.:
  • Rechnungsnummer,
  • Kundennummer,
  • Bestellnummer,
  • Kaufpreis,
  • Datum der erstmaligen Reklamation des Kunden sowie
  • Datum der Antwort des Shopbetreibers.
Das Datum der erstmaligen Reklamation muss angegeben werden, da vor Durchführung der Schlichtung zunächst ein Versuch von den Beteiligten unternommen werden muss, den Konflikt einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus muss der Kunde natürlich auch Angaben zum Grund des Konflikts (zugrundeliegender Sachverhalt) machen. Der Shopbetreiber wird über die Antragstellung per E-Mail informiert und erhält seinerseits die Gelegenheit, zum Antrag seines Kunden online Stellung zu nehmen.

Beendigung des Konflikts

Die janoFair-Schlichtung hat das Ziel, einen Konflikt im gegenseitigen Einvernehmen der Beteiligten zu erledigen. Dabei soll das Verfahren grundsätzlich enden, wenn die Beteiligten einen Schlichtungsvorschlag erhalten, der das geltende Recht berücksichtigt, diesen akzeptieren und die Annahme gegenüber dem Schlichter erklären.

Da der Schlichter den Ablauf des Verfahrens nach eigenem Ermessen festlegen kann, kommt es immer wieder vor, dass ein Konflikt auch unbürokratisch und ohne einen förmlichen Schlichtungsvorschlag endet. In den dazu geeigneten Fällen (nach der Sachverhaltsschilderung durch die Beteiligten ist die Rechtslage eindeutig), wird den Beteiligten meist in einem kurzen Telefonat die Rechtslage geschildert und ein Vorschlag unterbreitet. Erklären sich die Beteiligten einverstanden, kann ein Fall auch ohne viel Bürokratie gelöst werden, ohne dass den Beteiligten dadurch Nachteile entstehen.

In einfachen und eindeutigen Fallkonstellationen profitieren die Beteiligten von der Flexibilität des janoFair-Schlichtungsverfahrens durch eine kurze Verfahrensdauer und eine schnelle Lösung des Konflikts.
Internet
[pressebox.de] · 12.12.2017 · 11:15 Uhr
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