Kompromisslösung für Ostseefischerei: Fangquoten bleiben stabil
Trotz der anhaltend kritischen Situation der Fischbestände in der Ostsee müssen deutsche Fischer im kommenden Jahr keine drastischen Einschnitte bei ihren Fangquoten hinnehmen. Insbesondere die bedeutenden Bestände von Dorsch und Hering in der westlichen Ostsee bleiben von Kürzungen verschont, wie das Landwirtschaftsministerium bekannt gab. Dies deckt sich nicht mit den ursprünglichen Empfehlungen der Europäischen Kommission, die angesichts der Bestandsgefährdung deutliche Reduktionen vorgeschlagen hatte. Eine leichte Senkung der Fangmenge um 3 Prozent wird lediglich bei Schollen umgesetzt, während die Sprottenfangmenge um 45 Prozent erhöht wurde.
Diese Entscheidung erweckte positive Resonanz bei deutschen Verantwortungsträgern. Agrarminister Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern äußerte sich erfreut über die 'stabilen Bedingungen' für die regionale Fischerei. Trotz fortlaufender Schließungen der gezielten Dorsch- und Heringfischerei bleibt es der Küstenfischerei erlaubt, Hering in kleinen Mengen mit passiven Fanggeräten wie Stellnetzen zu fangen. Dies bietet den Küstenfischern eine gewisse Kontinuität und Planungssicherheit, obwohl das Niveau der erlaubten Fischerei niedrig bleibt.
Auf Bundesebene betonte Landwirtschaftsminister Alois Rainer die kulturelle Bedeutung der Fischerei, die bewahrt werden müsse. Entscheidend sei es, eine Balance zwischen dem Schutz der Bestände und ihrer Nutzung zu finden. Die bestehende Beifangregelung für westliche Ostsee-Heringe wird daher fortgesetzt, sodass eine geringe Menge beim Fang anderer Arten weiterhin erlaubt ist.
Dänemarks Fischereiminister Jacob Jensen, dessen Land aktuell den EU-Vorsitz innehat, mahnte eindringlich zur Ernsthaftigkeit der Situation in der Ostsee. Langjährige Herausforderungen wie Klimawandel und Überfischung belasten weiter die Lebensräume vieler Arten. Umweltverbände wie der Nabu kritisieren indes die fortgesetzten Fangquoten scharf, da sie keinen ökologischen oder wirtschaftlichen Fortschritt erkennen.
Die EU-Staaten müssen sich bekanntlich nicht an die Vorschläge der Europäischen Kommission halten, die auf wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung basieren. Am Ende liegt die Entscheidung bei den Fischereiministerinnen und -ministern der Länder, die das komplexe Spannungsfeld zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen ausbalancieren müssen.

