Klimaklage gegen RWE: Gericht weist Befangenheitsantrag zurück
Im anhaltenden Rechtsstreit eines peruanischen Landwirts gegen den deutschen Energieriesen RWE hat das Oberlandesgericht Hamm eine weitere Entscheidung getroffen. Ein Antrag auf Befangenheit eines Gutachters, den der Kläger eingebracht hatte, wurde abgeschmettert, womit der Verkündungstermin wie geplant am 28. Mai erfolgen kann.
Die Entscheidung des OLG Hamm basiert auf mehreren Faktoren, wie das Gericht auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur erkälte. Der Antrag des Klägers sei nicht fristgerecht eingereicht worden, und die angeblichen Gründe für die Befangenheit waren dem Kläger bereits vor den Anhörungen im März bekannt.
Ein Gerichtssprecher stellte klar, dass die vorgebrachten Gründe keine ausreichende Grundlage für eine Befangenheit des Sachverständigen boten. Hintergrund des Antrags: Der Kläger hatte die Geschäftsbeziehungen einer RWE-Tochter mit dem Ingenieurbüro des Gutachters ins Feld geführt. Diese Beauftragungen betrafen allerdings nur den Rückbau eines Kernkraftwerks und wurden von einem anderen Mitglied dieses Büros ausgeführt, der aktuelle Gutachter war weder beteiligt noch zuständig.
Überdies kritisierte der Kläger die Wahl bestimmter Formulierungen während der mündlichen Anhörung, doch auch dieser Punkt fand keinen Anklang beim Gericht. Seit 2015 fordert der Landwirt Saúl Lliuya, dass RWE für Schutzmaßnahmen gegen eine durch den Gletschersee Palcacocha drohende Flut finanziell aufkommt, da er sein Haus in Huaraz bedroht sieht.
Die Klage wird von der Stiftung Zukunftsfähigkeit und Germanwatch unterstützt. RWE hingegen hält die Forderungen für unbegründet. Experten entkräfteten die Sorge des Klägers, dass kurzfristige Überflutungsschäden drohen könnten. Aufgrund des Befangenheitsantrags wurde der ursprünglich geplante Verkündungstermin vom 14. April auf den 28. Mai verlegt.