Vorsicht statt Nachsicht

Kleinanzeigen: 5 gefährliche Abzockmaschen im Überblick

20. März 2025, 15:30 Uhr · Quelle: dpa
Kleinanzeigenportale haben nicht nur glückliche Käufer und zufriedene Verkäufer. Dazwischen tummeln sich auch miese Betrüger. Zum Glück kann man sie erkennen - wenn man weiß, woran.

Hamburg/Berlin (dpa/tmn) - Kriminelle nutzen zahllose Maschen, um an Geld oder Waren zu gelangen - auch und gerade bei Kleinanzeigenportalen. Oft gehen sie dabei äußerst raffiniert vor oder variieren ihre Betrugstaktiken.

Eingangs wollen Betrügerinnen und Betrüger natürlich immer erst einmal Interesse wecken, um überhaupt potenzielle Opfer zu finden. Das läuft über seltene oder gefragte Waren, den Zustand und natürlich auch den Preis.

Meist gilt dann: Wenn etwas zu gut aussieht oder zu günstig ist, um wahr zu sein, dann ist es das in aller Regel auch nicht, berichtet die «Computerbild». Wer zudem diese fünf grundsätzlichen Maschen kennt, hat beste Chancen, Betrugsversuche zu enttarnen, bevor es zu spät ist:

1. Der Speditionstrick

Stehen sperrige Waren wie Möbel, Klaviere oder gar Boote zum Verkauf, bekundet der Betrüger Kaufinteresse, kann das jeweilige Stück aber nie selbst abholen. Die vorgeschobenen Gründe sind zahlreich: Mal lebt er angeblich im Ausland, mal fehlt der Transporter. Als Lösung bietet der falsche Interessent an, den Kaufpreis und die Transportkosten auf das Bankkonto des Verkäufers zu überweisen und eine Spedition mit der Abholung zu beauftragen.

Geht der Verkäufer darauf ein, erhält von einem Bezahldienst eine Mail, die angeblich bestätigen soll, dass der Kaufpreis inklusive der Abholkosten vom Konto des Käufers abgebucht wurde. Die Mail ist natürlich gefälscht; auf dem Konto des Verkäufers wird niemals auch nur ein Cent eingehen.

Stattdessen wird der Verkäufer gebeten, dem Käufer die Speditionskosten zu überweisen oder diese per Geldtransferdienst an das angebliche Transportunternehmen im Ausland zu schicken. Das Geld ist dann in beiden Fällen weg.

Deshalb immer skeptisch bleiben: Es ist nicht logisch und verdächtig, wenn ein Käufer ein Transportunternehmen beauftragt, dieses aber nicht direkt selbst bezahlen will. Verkäufer sollten eher auf Selbstabholung der Ware bestehen oder zumindest sicherstellen, dass von Anfang an der Käufer für die Transportkosten aufkommt. 

Außerdem gilt der Grundsatz: Verkäufer bekommen Geld und bezahlen keines an den Käufer - in keiner Form.

2. Der Dauerschleifentrick

Häufig anzutreffen ist auch diese mehrstufige Masche, die Verkäufer dazu bringen soll, immer wieder Geld an Betrüger zu schicken, ohne es zu merken. Der Betrüger meldet sich, bekundet Kaufinteresse und will angeblich auch gleich bezahlen. Dazu benötige er nur die E-Mail-Adresse des Verkäufers. Gibt dieser die Adresse preis, bestätigt der vermeintliche Käufer die Zahlung und behauptet, es komme eine Mail mit einem Bestätigungslink vom Kleinanzeigenportal.

Die Mail, die dann kommt, ist aber gefälscht und führt zu einer ebenfalls gefälschten Seite des Kleinanzeigenportals. Dort ploppt ein Chatfenster auf, in dem sich der Betrüger als Mitarbeiter der Plattform ausgibt und behauptet, das Geld komme sofort, wenn der Verkäufer seine Bankingdaten auf einer weiteren Seite eingibt und das mit einer TAN bestätigt.

Wer dem nachkommt, erhält eine angebliche Fehlermeldung mit der Aufforderung, es mit einer weiteren TAN erneut zu versuchen. Und so geht es weiter. Und jedes Mal bucht der Betrüger Geld vom Konto des Opfers ab.

Deshalb sollte man seine Mail-Adresse nicht herausgeben, sich auch sonst nicht aus dem Chat der Kleinanzeigen-Plattform weglocken lassen und natürlich niemals Dritten sensible Onlinebanking-Daten mitteilen.

3. Der Zahlungssystemtrick

Ein vermeintlicher Kaufinteressent versucht, den Verkäufer mit Hilfe eines QR-Codes oder eines Links aus dem Chat des Kleinanzeigenportals wegzulocken, oder schreibt gleich etwa über einen Messenger. In jedem Fall behauptet er, den Artikel über die «Sicher bezahlen»-Funktion, die es bei «Kleinanzeigen.de» wirklich gibt, kaufen zu wollen.

Der Verkäufer erhält dann aber nicht die echte, «Sicher bezahlen»-Anfrage, die Käufer schicken können, um ihren Kauf gegen eine Gebühr abzusichern, sondern eine perfide Nachahmung. Sie führt auf eine betrügerische Webseite, auf der die eigenen Kreditkartendaten eingeben werden sollen. 

Hier gilt: Abbruch und bloß nichts eingeben.

4. Der Dreieckstrick

Ein Betrüger kopiert die Anzeige eines Verkäufers und täuscht dann Interesse an dem Artikel vor. Bezahlen will er per Überweisung. Schickt der Verkäufer dem Betrüger die eigenen Bankdaten, leitet er diese an einen Interessenten für das Fake-Inserat weiter. Der Dritte überweist dann unwissentlich an den Verkäufer, der den Artikel jedoch unwissentlich an den Betrüger schickt. 

Perfide: Weil der Dritte keine Ware erhält, ist die Chance groß, dass er den Verkäufer als Betrüger meldet oder anzeigt, obwohl dieser sich nichts hat zuschulden kommen lassen.

Deshalb Bankdaten nicht an Unbekannte weitergeben, nach Möglichkeit Waren abholen lassen oder das Zahlungssystem der jeweiligen Plattform nutzen, wenn dieses Käufer- und Verkäuferschutz bietet.

5. Eine Dreieckstrick-Variante

Auch eine Abwandlung des Dreieckstricks ist verbreitet. Dabei bietet der Betrüger als Verkäufer ebenfalls einen Artikel an. Der Käufer soll dann per Überweisung oder Paypal bezahlen und die Adresse für den Versand übermitteln.

Mit dieser Adresse bestellt der Betrüger den angebotenen Artikel bei einem Händler neu auf Rechnung, gibt aber eine falsche E-Mail-Adresse an. Dann erhält der Käufer die Ware vom Händler, alles scheint in Ordnung, bis dann aber die erste Mahnung des Händlers wegen der offenen Rechnung beim nichtsahnenden Käufer eintrifft.

Deshalb als Käufer immer gleich reagieren, wenn Neuware vom Händler eintrifft: Den Absender der Ware (nicht den Verkäufer!) kontaktieren und nachfragen. Außerdem bei Bank oder Paypal versuchen, das an den betrügerischen Verkäufer gezahlte Geld zurückzuholen.

Technik / Internet / Kriminalität / Automobilindustrie / Computer / QR-Codes / Smartphones / Apps / TPDS / Kleinanzeigen / Ratgeber / Betrug / Überweisungen / Onlinebanking / tmn1130 / Deutschland
20.03.2025 · 15:30 Uhr
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