Kinder berichten von massiven Menschenrechtsverletzungen in Südsudan
Flucht vor Gewalt und Zwangsrekrutierungen

Friedrichsdorf, 08.12.2017 (lifePR) - Aus dem Südsudan nach Uganda geflüchtete Kinder haben der Hilfsorganisation World Vision von massiven Menschenrechtsverletzungen berichtet. Fast alle der oft unbegleiteten Kinder haben Angst vor Zwangsrekrutierungen durch Milizen oder Vergewaltigungen.

„Viele der Mädchen, mit denen ich gesprochen habe, berichteten von Vergewaltigungen in ihrer Heimat. Auch auf der Flucht nach Uganda werden sie Opfer von sexueller Gewalt“, sagt Dirk Bathe,  Mitarbeiter von World Vision Deutschland. „Jungs haben oft die Erfahrung gemacht, dass Brüder und Freunde von Milizen zwangsrekrutiert wurden. Um nicht selber Kindersoldat zu werden, haben sie ihre Heimat verlassen.“

In einer der weltgrößten Flüchtlingssiedlung Bidi Bidi in Nordwest-Uganda leben mittlerweile 300.000 Menschen, die aus dem Südsudan gekommen sind. Etwa 68 Prozent davon sind Minderjährige. World Vision vermittelt unbegleitete Kinder an Gastfamilien, in denen sich Erwachsene um die Pflegekinder kümmern und sie so stabilisieren. Außerdem lernen die Kinder in „peace clubs“ den gewaltfreien Umgang mit Konflikten.

Im Südsudan versorgt World Vision Binnenflüchtlinge mit Wasser, Essen und Saatgut. Minderjährige werden in Kinderschutzzentren betreut und können hier ihre traumatischen Erlebnisse verarbeiten. Bei den Konflikten, die sich seit Oktober wieder verschärft haben, wurden zahlreiche Schulen zerstört: „Das ist ebenfalls eine bewusste Verletzung von Menschenrechten“, erklärt Bathe. „Denn so werden ganz gezielt Zukunftsperspektiven von Kindern zunichte gemacht.“

World Vision fordert, dass alle beteiligten Konfliktparteien den Schutz von Kindern garantieren. Gerade Schulen müssen Kindern Sicherheit und Schutz bieten können. Zudem können Schulen auch als Zentren für die Verteilung von Medikamenten und Nahrung dienen. Nur so können die Menschenrechte von Kindern zumindest ansatzweise gewährleistet werden.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 08.12.2017 · 09:28 Uhr
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