Keine Übermittlung von Daten bei Kontrollen der Auftraggeber über Mindestlohn

(pressebox) Karlsruhe, 22.04.2015 - Das Mindestlohngesetz birgt gewaltigen Sprengstoff: Nicht nur der erhebliche Aufwand bzgl. der Dokumentationen, auch die Auftraggeberhaftung führen zu praktischen Problemen. Nach der gesetzlichen Regelung in § 13 MiLoG soll der Auftraggeber dafür haftbar gemacht werden können, dass sein Auftragnehmer keinen Mindestlohn bezahlt: Der Arbeitnehmer des Auftragnehmers, der also nicht den gesetzlichen Mindestlohn bekommt, kann (auch) den Auftraggeber in Anspruch nehmen.

Thomas Waetke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Autor eventfaq

Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Sonstiges
[pressebox.de] · 22.04.2015 · 12:05 Uhr
[0 Kommentare]
 
Umfrage: Mehrheit sieht soziales Miteinander verschlechtert
Hamburg (dpa) - Eine Mehrheit von 78 Prozent der Menschen in Deutschland sieht eine […] (03)
Nemetschek startet stark ins Geschäftsjahr 2024
Nemetschek, der im TecDAX und MDAX gelistete Softwareanbieter, hat im ersten Quartal 2024 […] (00)
«Baby Reindeer» holt 22 Millionen Abrufe
Baby Reindeer von Richard Gadd, dem Erfinder und Hauptdarsteller, stand in der zweiten Woche mit 22 […] (00)
IGN x ID@Xbox Digital Showcase – Die wichtigsten Infos aus dem Livestream
Die zweite Ausgabe des IGN x ID@Xbox Digital Showcase ist gestern über die Bühne gegangen und […] (00)
Bayerns XXL-Prüfung bei Real: «The winner takes it all»
München (dpa) - Mit funkelnden Augen blickte Thomas Tuchels unerschrocken der ultimativen […] (02)
Brüssel geht vor Europawahl gegen Facebook und Instagram vor
Brüssel (dpa) - Die Europäische Kommission hat wegen des Verdachts auf Verstöße gegen EU-Recht […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
02.05.2024(Heute)
01.05.2024(Gestern)
30.04.2024(Di)
29.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News