Keine Sicherungsverwahrung für Kinderschänder
Mönchengladbach (dpa) - Ein Gericht hat in Mönchengladbach einen mehrfachen Vergewaltiger von Kindern auf freien Fuß gesetzt, obwohl ihm gefährliche sexuelle Gewaltfantasien attestiert wurden. Der vom Gericht bestellte Sachverständige hatte die Rückfallgefahr für den 39-Jährigen auf 50 Prozent beziffert, ein anderer hatte ihn als «Hochrisikotäter» eingestuft. Er hatte mehrere minderjährige Mädchen schwer missbraucht. Das Landgericht lehnte die nachträgliche Sicherungsverwahrung dennoch ab.