Keine Entscheidung zu Lebensversicherungen bei Hartz-IV-Berechnung

Kassel (dpa) - Die Anrechnung bestimmter Lebensversicherungen als Vermögen bei Hartz-IV-Empfängern bleibt vorerst ungeklärt. Das Bundessozialgericht in Kassel verwies einen entsprechenden Streit an das Landessozialgericht Schleswig-Holstein zurück. Im konkreten Fall hatte das zuständige Jobcenter einer Frau aus Nordfriesland Hartz IV nicht bewilligt, weil sie eine Lebensversicherung im Rückkaufwert von 6500 Euro hatte. Das LSG hatte entschieden, dass der Verlust von 16,7 Prozent bei der Auflösung der Versicherung zumutbar sei. Dem folgte das BSG nicht. Das LSG muss nun neu verhandeln.

Prozesse / Soziales / Hartz IV
20.02.2014 · 15:14 Uhr
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