Kein Schadensersatz bei bloßem Verstoß gegen DSGVO
10. Mai 2023, 09:03 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 10.05.2023 (lifePR) - Nach Auskunft der ARAG Experten hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) nicht zwangsläufig zu einem Schadensersatzanspruch führt. Vielmehr müssen drei Voraussetzungen gegeben sein: ein Verstoß gegen die DSGVO, ein materieller oder immaterieller Schaden, der aus diesem Verstoß resultiert, und ein Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem Verstoß (Az.: C-300/21).
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