Kein neues Diskriminierungsverbot im Grundgesetz

Berlin (dpa) - Anders als von einigen Ländern gefordert erhält das Grundgesetz kein neues, ausdrückliches Verbot der Diskriminierung von Lesben und Schwulen. Die Länder Berlin, Bremen und Hamburg scheiterten in Berlin mit einem entsprechenden Antrag. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass nur zwingend nötige Änderungen ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten, das Diskriminierungsverbot aber bereits anderweitig geregelt sei.
Gesellschaft / Bundesrat
27.11.2009 · 19:10 Uhr
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