Kein Ei, kein Problem: Gericht erlaubt Bezeichnung 'Likör ohne Ei'
Ein ungewöhnlicher Rechtsstreit in Schleswig-Holstein hat zu einem klaren Urteil geführt: Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass ein Likör ohne Ei auch genauso benannt werden darf. Damit wies das Gericht den Antrag des Schutzverbands der Spirituosen-Industrie zurück, der gegen einen kleinen Hersteller in Henstedt-Ulzburg klagte.
Das Gericht betrachtete die Bezeichnung 'Likör ohne Ei' als unproblematisch und erklärte, dass dies eine bewusste Abgrenzung zu Eierlikör darstelle. Der Sprecher des Gerichts, Markus Richter, stellte klar, dass europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften hier nicht tangiert seien. Der Schutzverband hatte zuvor argumentiert, die Bezeichnung impliziere eine Verbindung zu Eierlikör, was seiner Meinung nach irreführend sei.
Trotz des Sieges im Namensstreit muss der Likörhersteller 5.000 Euro an den Verband zahlen. Diese Strafe resultiert aus der Verletzung einer zuvor abgegebenen Unterlassungserklärung in einem Detail des Verfahrens. Ein bittersüßer Sieg für den kleinen Produzenten, der jedoch seinen Likör weiterhin nach den eigenen Vorstellungen benennen darf.

