Bundestag

Kein Anspruch auf «Silbermedaille» – AfD verliert Saalstreit

05. Februar 2026, 11:39 Uhr · Quelle: dpa
Kein Anspruch auf «Silbermedaille» – AfD verliert Saalstreit
Foto: Michael Kappeler/dpa
Den Sitzungssaal der SPD haben die Sozialdemokraten «Otto-Wels-Saal» getauft. (Archivbild)
Die AfD scheitert im Streit um einen größeren Sitzungssaal im Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht. Es bleibt wohl beim Ausweichsaal auf der anderen Spree-Seite.

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die AfD im Bundestag muss für ihre Fraktionssitzungen voraussichtlich auch künftig weite Wege gehen und auf einen Saal auf der anderen Spree-Seite ausweichen. Die Fraktion unterlag im Rechtsstreit über einen größeren Sitzungssaal im Reichstagsgebäude vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Gericht verwarf einen Antrag, mit dem sie sich gegen die Zuteilung des zweitgrößten Sitzungssaals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu. Die Ansicht der Fraktion, «der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl», erläuterte der Zweite Senat in Karlsruhe. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen. (Az. 2 BvE 14/25)

«Eine unfassbare Entscheidung des 2. Senats», schrieb der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, in einer ersten Reaktion bei X.

Doppelt so große AfD-Fraktion erhebt Anspruch auf größeren Saal

Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 hatte die zur zweitstärksten Fraktion angewachsene AfD mit aktuell 151 Abgeordneten Anspruch auf den bisherigen SPD-Sitzungssaal im Reichstagsgebäude erhoben und auf Platzgründe verwiesen. Die SPD ist seit der Wahl mit nur noch 120 Abgeordneten im Bundestag vertreten. 

Der Ältestenrat des Bundestages, in dem die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Bundestag vertreten sind, hatte nach langem Streit aber im Mai mit Mehrheitsbeschluss gegen die AfD entschieden. Die SPD konnte ihren Saal behalten und der AfD wurde der frühere Sitzungsaal der FDP-Fraktion zugewiesen, der deutlich enger ist.

Die Sache mit dem Namen

Den Raum an die AfD herzugeben kam für die Sozialdemokraten nicht infrage. Als Regierungsfraktion brauche man den Platz für Besucher aus den Ministerien und die direkte Nähe zum Koalitionspartner CDU/CSU, hieß es. Der Saal der Unionsfraktion liegt direkt neben dem SPD-Saal. 

Und dann ist da noch der Name: Die SPD hat den Saal nach dem früheren SPD-Chef Otto Wels benannt, der im März 1933 in einer historischen Rede das Nein seiner Partei gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten begründet hatte, mit dem die Demokratie zerstört und den Nazis alle Macht übertragen wurde. Aus diesem Grund wollte sie den Raum erst recht nicht an die AfD abgegeben. 

Allerdings hatte die Bundestagsverwaltung auf Nachfrage auch mitgeteilt: «Der offizielle Name des Saales lautet 3 S 001, nicht Otto-Wels-Saal.» Die SPD könnte demnach den Namen auch mitnehmen und einen anderen Sitzungssaal so nennen.

Hauptsache groß genug für die Fraktion

Der Ältestenrat sei berechtigterweise davon ausgegangen, dass er durch Mehrheitsbeschluss über die Zuteilung der Säle entscheiden kann und kein Zugriffsverfahren nach Fraktionsstärke gilt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Durch die Entscheidung werde die AfD auch nicht in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt. Eine Zuordnung der Säle nach Fraktionsgröße sei nicht Voraussetzung für eine gleichberechtigte Mitwirkung.

Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dürfe so ausgelegt werden, dass bei der Saalzuteilung nur sicherzustellen sei, «dass alle Fraktionen einen für ihre Größe geeigneten Saal erhalten», so die Karlsruher Richterinnen und Richter. Solange den Fraktionen notwendige Tätigkeiten wie das Abstimmen von Positionen möglich seien, komme es nicht darauf an, ob die Säle anderer Fraktionen größer oder kleiner seien. Der Ältestenrat durfte demnach davon ausgehen, dass der der AfD zugeteilte Saal für ihre Fraktionsgröße geeignet war.

Probesitzung zeigte enge Verhältnisse – AfD tagt in «Kreißsaal»

Dass dies nach Ansicht der mehr 150-köpfigen AfD-Fraktion nicht der Fall ist, demonstrierten deren Abgeordnete im Mai bei einer Probesitzung in dem zugewiesenen ehemaligen FDP-Saal – die FDP-Fraktion hatte 92 Abgeordnete. 

Durch die unzureichende Größe des Sitzungssaals würden die Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte der größten Oppositionsfraktion massiv eingeschränkt, argumentierte die AfD. Ihrer Rechnung nach hätte jeder AfD-Abgeordnete darin nur rund 1,7 Quadratmeter Platz, die SPDler dagegen könnten auf rechnerisch jeweils knapp 4 Quadratmetern «tanzen und feiern», hatte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer, Bernd Baumann, kritisiert.

Am zugewiesenen Saal auf der Fraktionsebene klebt zwar ein AfD-Schild, aber er steht seitdem leer. Die AfD ist einen großen, runden Raum im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus – intern sarkastisch auch «Kreißsaal» genannt – auf der gegenüberliegenden Seit der Spree ausgewichen, was jeweils weite Laufwege für die Abgeordneten zur Folge hat.

Bundestag / Justiz / Partei / AfD / Deutschland / Bundesverfassungsgericht
05.02.2026 · 11:39 Uhr
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