Karlsruher Urteil über Rettungsschirm kann dauern

Karlsruhe (dpa) - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren zur Euro-Rettung wird sich möglicherweise bis in den Herbst verzögern. Das deutete sich in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe an.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bat hingegen die Richter zum Ende der rund neunstündigen Sitzung um eine schnelle Entscheidung. «Die Nervosität der Märkte ist sehr groß», sagte er. «Die Bundesregierung möchte keinen Druck ausüben - doch es ist eine Frage von Wochen.»

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte zuvor Bedenken geäußert, eine schnelle Entscheidung im Eilverfahren, die dann vor allem formal begründet werde, könnte ein falsches Signal aussenden: «Wir sehen doch alle die Schlagzeilen: Euro-Rettung durch Deutschland gestoppt.» Sinnvoll sei es deshalb, sich etwas mehr Zeit zu lassen und eine erste inhaltliche Prüfung vorzunehmen. Dann wäre eine «sehr sorgfältige summarische Prüfung» der Maßnahmen möglich und nicht nur - wie sonst in Eilverfahren - eine Folgenabwägung. Als Zeitrahmen wurden drei Monate genannt.

Finanzminister Schäuble warnte eindringlich vor einem Stopp des ESM, der ursprünglich bereits zum 1. Juli aktiviert werden sollte. «Zweifel an der verfassungsrechtlichen Möglichkeit oder der Bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland, Gefahren für die Stabilität der Eurozone abzuwenden, könnten dazu führen, dass die derzeitigen Krisensymptome deutlich verstärkt würden.» Es könnte zu einer verstärkten Spekulation über den Austritt einzelner Staaten aus dem Euro kommen. Die Refinanzierungskosten würden steigen.

Bundesbankpräsident Jens Weidmann hält es hingegen für «höchst spekulativ», die Folgen einer weiteren Verzögerung abzuschätzen. Die Finanzmärkte hätten ein verspätetes Inkrafttreten des ESM bereits «teilweise eingepreist». Andererseits biete «auch eine rasche Ratifizierung keine Gewähr, dass sich die Krise nicht mehr zuspitzt», sagte Weidmann.

Im Eilverfahren beschränkt sich die Prüfung des Gerichts in der Regel auf eine Folgenabwägung. Die Richter vergleichen, was schlimmer wäre: Wenn sie die Maßnahmen vorläufig stoppen, obwohl sie sich bei genauerer Prüfung als rechtmäßig erweisen - oder wenn die Regelungen wirksam werden, sich aber im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen. Eine Zustimmung zu den völkerrechtlichen Verträgen ließe sich jedenfalls nicht mehr rückgängig machen.

Die Kläger sehen mit dem ESM unkalkulierbare Risiken auf Deutschland zukommen. So argumentierte der Prozessvertreter des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, das Gesetzespaket öffne «das Tor zu einer Haftungs- und Transferunion». Die damit verbundenen Belastungen seien kaum abzuschätzen. Damit werde das Haushaltsrecht der Parlamentarier ausgehöhlt.

Der Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag, Gregor Gysi, sieht die «rote Haltelinie des Grundgesetzes» erreicht. Jetzt müsse ein neues Grundgesetz her. Das bringe nicht nur Klarheit in der Euro-Frage sondern eröffne auch neue Gestaltungsmöglichkeiten - etwa für die Aufnahme sozialer Grundrechte. «Man kann im Leben natürlich immer Entscheidungen verschieben», sagte Gysi. Dann aber könnte es sein, dass das Gericht in einem Jahr wieder eine Entscheidung treffen müsse. «Dann kann ich Ihnen nur sagen: Treffen Sie sie lieber jetzt.»

Die Richter zeigten in der fast elf Stunden dauernden, nur von zwei Pausen unterbrochenen Verhandlung zunächst kein klares Meinungsbild. Ihre Fragen zielten vor allem darauf, ob es zu einer Erweiterung der deutschen Haftung kommen könnte, ohne dass der Bundestag hierüber noch die Kontrolle hätte. Der ESM soll kriselnde Euro-Staaten unterstützen. Deutschland haftet mit 190 Milliarden Euro. Voßkuhle betonte, die Regelungen zum ESM seien «sehr kompliziert». Auch für das Gericht sei es schwierig, «Boden unter den Füßen zu finden».

«Verfassungsrecht ist ein schwieriges Geschäft», sagte Voßkuhle gegen Ende der Sitzung. Die Richter wüssten das genau. Voßkuhle lobte den rechtlichen Umgang der Streitparteien vor Gericht. «Ich finde, es ist ein guter Tag für den demokratischen Verfassungsstaat.»

EU / Finanzen / Prozesse / Deutschland
11.07.2012 · 06:37 Uhr
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